Umsetzung Minamata-Konvention: Bundesrat passt Chemikalien- und Abfallrecht an

Bern, 25.10.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 vier revidierte Verordnungen aus dem Umweltbereich genehmigt. Drei betreffen die nationale Umsetzung der Minamata-Konvention, welche die weltweite Verringerung der Verwendung von Quecksilber zum Ziel hat.

Zur Umsetzung der Minamata-Konvention (Quecksilber-Konvention) in der Schweiz müssen die Vorschriften über Quecksilber in drei Verordnungen des Bundes geändert werden. Der Bundesrat hat deshalb an der Sitzung vom 25. Oktober 2017 die Anpassungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), der Abfallverordnung (VVEA) und der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) verabschiedet. Zudem hat das UVEK als zuständiges Departement die revidierte Verordnung über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) genehmigt.

Die Neuerungen des Chemikalien- und Abfallrechts zielen darauf ab, dass in der Schweiz gewonnenes Recycling-Quecksilber dem globalen Markt entzogen und in geeigneter Form umweltgerecht abgelagert wird. Für Ein- und Ausfuhren von Quecksilber wird ein Kontrollsystem gesetzlich verankert. Quecksilber-Ausfuhren für die Herstellung von Entladungslampen und den Unterhalt von Rollnaht-Schweissmaschinen können vom BAFU noch bis Ende 2020 bewilligt werden. Für die Ausfuhr zur Herstellung von Dental-Amalgamkapseln gilt die Frist bis Ende 2027. Das Inverkehrbringen, die Ausfuhr sowie die Verwendung von Quecksilber für Analyse- und Forschungszwecke bleiben auch in Zukunft erlaubt.

Flüchtige organische Verbindungen: Anpassungen in Verordnung

Zudem hat der Bundesrat die revidierte Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) verabschiedet. Diese Anpassung unterstellt zwei neue Stoffe der Lenkungsabgabe und führt Erleichterungen für diejenigen Betriebe ein, die sich von der Abgabe befreien lassen wollen.

Die revidierten Verordnungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft.


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