Umwelttechnologieförderung: Bundesrat heisst Bericht über die Jahre 2012–2016 gut

Bern, 11.04.2018 - Zwischen 2012 und 2016 hat der Bund mit 19,9 Millionen Franken insgesamt 133 Projekte zur Entwicklung von Umwelttechnologien gefördert. Dank diesen Innovationen konnten in zahlreichen Bereichen die Umweltbelastung reduziert und die Ressourceneffizienz in Unternehmen verbessert werden. Der Bundesrat hat am 11. April 2018 den Bericht «Umwelttechnologieförderung 2012–2016» gutgeheissen.

Die Nutzung der natürlichen Ressourcen übersteigt in vielen Bereichen die Regenerationsfähigkeit der Ökosysteme. Umweltfreundliche und ressourcenschonende Innovationen leisten einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der ökologischen Probleme und treiben die Transformation zu einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Wirtschaft voran. Das Umweltschutzgesetz (USG) sieht deshalb vor, dass der Bund die Entwicklung von Anlagen und Verfahren unterstützen kann, mit denen die Umweltbelastung vermindert wird. Der am 11. April 2018 vom Bundesrat verabschiedete Bericht informiert über die Aktivitäten von 2012–2016.

Unterstützung zahlreicher Projekte
Zwischen 2012 und 2016 hat der Bund mit 19,9 Millionen Franken 133 Projekte gefördert. 75 Prozent der Finanzhilfen wurden für Pilot- und Demonstrationsprojekte in den Bereichen Abfall, Recycling und Rohstoffkreisläufe, Wasser, Biodiversität, Luftreinhaltung, Gefahrenprävention, Lärmbekämpfung, Klima sowie Boden und Altlasten aufgewendet. So wurde zum Beispiel ein neues Bindemittel für die Bodenstabilisierung bei Bauvorhaben entwickelt, bei dem mit Holzasche und Kiesschlamm gleich zwei Abfälle wiederverwertet werden. Die App Flora Helvetica vereinfacht das Bestimmen von Pflanzen und dient der Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt. Dank verbesserter Verfahren und dem Bau einer grossen Aufbereitungsanlage kann das Rohstoffpotenzial von KVA-Schlacken durch die Rückgewinnung von Metallen fast vollständig genutzt werden. Oder es wurde eine Technologie entwickelt, um verschmutztes Regenwasser aus Siedlungsgebieten mit Modulen aus Harz zu reinigen. Weitere Beispiele sind im Bericht ausführlich beschrieben.

Mit den restlichen 25 Prozent der Finanzhilfen wurden Projekte zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft unterstützt. Zum Beispiel unterstützt das Netzwerk Reffnet.ch Unternehmen dabei, ihre Ressourceneffizienz zu steigern. Die Erfahrungen zeigen, dass bedeutende Einsparungspotenziale beim Energie- und Materialverbrauch vorhanden sind.

Weiterentwicklung der Umwelttechnologieförderung
Seit Beginn der Umwelttechnologieförderung vor 20 Jahren wurden insgesamt 545 Projekte mit rund 62 Millionen Franken unterstützt. Die Umweltbelastung auf nationaler und globaler Ebene bleibt aber weiterhin ein ernsthaftes Problem. Die Umwelttechnologieförderung wird weitergeführt, damit sie auch in Zukunft einen Beitrag für den Erhalt einer intakten Umwelt leisten kann. Deshalb wird beim Parlament ein Verpflichtungskredit von 22 Millionen für die Jahre 2019–2023 beantragt. Der Bundesrat hat am 11. April 2018 auch Massnahmen beschlossen, um die Rückzahlungsquote zu erhöhen. Die Pflicht zur Rückzahlung besteht bei kommerziell erfolgreichen Projekten (siehe Kasten).

Erhöhung der Rückzahlungsquote
Die Umwelttechnologieförderung schreibt eine Rückzahlungspflicht bei kommerziellen Projekten vor. Entsprechend müssen Bundesbeiträge von kommerziell erfolgreichen Entwicklungen nach Massgabe der Erträge zurückerstattet werden. Seit 2003 wurde insgesamt rund eine Million Franken durch direkte Rückzahlungen eingenommen. Der Bundesrat hat am 11. April 2018 Massnahmen beschlossen, um die Rückzahlungsquote zu steigern. Projekte, die mehr Finanzhilfe in Anspruch nehmen, müssen in Zukunft demnach auch höhere Prozentanteile auf ihrem Verkaufsumsatz an den Bund zurückerstatten. Weiter sollen diese Rückzahlungen aus kommerziell erfolgreichen Projekten für die Umwelttechnologieförderung wiederverwendet werden. Hingegen sollen Projekte, deren Resultate für die Öffentlichkeit frei zur Verfügung stehen, von der Rückzahlungspflicht befreit werden. Der grösste ökonomische Nutzen der umgesetzten Projekte entsteht durch die volkswirtschaftliche Wirkung, z. B. durch die Reduktion von Infrastruktur-, Betriebs- oder Gesundheitskosten.


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Daniel Zürcher, Sektion Innovation, BAFU, Tel. +41 79 593 30 35



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