Freisetzungsversuch mit GVO: BAFU bewilligt ergänzende Forschungsarbeiten

Bern, 31.03.2021 - Am 31. März 2021 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Freisetzungsversuch der Universität Zürich mit Weizenlinien, deren Mehltauresistenz durch gentechnische Veränderungen erhöht worden ist, bewilligt. Dieser soll die im Jahr 2019 genehmigten Freisetzungsversuche ergänzen.

Seit 2008 führt das Institut für Pflanzen- und Mikrobiologie der Universität Zürich Feldversuche mit transgenen Weizenlinien durch, die eine höhere Resistenz gegen Mehltau (eine Pilzkrankheit) aufweisen. Ziel ist es, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie sich diese Linien auf freiem Feld verhalten und wie sich unterschiedliche Genkombinationen auf die Resistenz auswirken.

Im Rahmen dieser Forschungsarbeiten hat das BAFU im Jahr 2019 einen von 2019 bis 2023 dauernden Feldversuch mit transgenen Weizenlinien bewilligt. Im vorliegenden Gesuch geht es um eine Ergänzung zu diesen Forschungsarbeiten. Dabei sollen die zwischen 2008 und 2010 sowie zwischen 2014 und 2018 freigesetzten Elternlinien mit den Linien des laufenden Versuchs verglichen werden.

Aufgrund der Ähnlichkeit der Zielsetzungen und der verwendeten transgenen Weizenlinien konnte für die Beurteilung des aktuellen Gesuchs auf die Dokumentation dieser bisherigen Versuche zurückgegriffen werden. Deshalb hat das BAFU ein sogenanntes vereinfachtes Bewilligungsgesuch angenommen. Am 31. März 2021 hat das BAFU den Freisetzungsversuch bewilligt und gleichzeitig festgelegt, welche Massnahmen die Universität Zürich treffen muss, um die Verbreitung von gentechnisch verändertem Material ausserhalb des Versuchsgeländes zu verhindern. Diese Auflagen sind mit denjenigen vergleichbar, die für bisherige Versuche mit gentechnisch verändertem Weizen verfügt wurden.

Die Versuche werden auf dem geschützten Versuchsfeld (Protected Site) der Eidgenössischen Forschungsanstalt Agroscope am Standort Reckenholz (ZH) durchgeführt. Sie dienen der Grundlagenforschung sowie der Erforschung von Biosicherheitsaspekten der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen.

In der Schweiz besteht für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu Forschungszwecken eine Bewilligungspflicht. Die landwirtschaftliche Produktion ist aufgrund des entsprechenden Moratoriums bis Ende 2021 verboten. Im November 2020 hat der Bundesrat eine Änderung des Gentechnikgesetzes (GTG) in die Vernehmlassung geschickt, mit welcher dieses Moratorium bis Ende 2025 verlängert werden soll. Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden derzeit ausgewertet.


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