Bundesrat verabschiedet Botschaft für direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative

Bern, 11.08.2021 - Der Bundesrat hat am 11. August 2021 die Botschaft für einen direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative verabschiedet. Dieser verfolgt das gleiche Ziel wie die Initiative: Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050. Der Gegenentwurf verzichtet aber auf ein grundsätzliches Verbot fossiler Energieträger. Der Bundesrat will zudem, dass die Schweizer Klimapolitik neben der Sozialverträglichkeit auch die spezielle Situation der Berg- und Randgebiete sowie die Bedürfnisse der Armee, Polizei und Rettungsdienste in der Verfassung berücksichtigt.

Die am 27. November 2019 vom Verein Klimaschutz Schweiz eingereichte Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische CO2-Speicher aufnehmen können. Auch sollen ab diesem Zeitpunkt in der Schweiz grundsätzlich keine fossilen Brenn- und Treibstoffe (z.B. Öl, Gas, Benzin oder Diesel) mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Ausnahmen sind möglich bei Anwendungen, für die es keine technischen Alternativen gibt.

Der Bundesrat verfolgt dasselbe Ziel wie die Gletscher-Initiative: Bis 2050 sollen die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen der Schweiz auf Netto-Null sinken. Dieses Ziel hat der Bundesrat im Sommer 2019 festgelegt und im Januar 2021 mit der Verabschiedung der langfristigen Klimastrategie bekräftigt. Die Aufnahme des Netto-Null-Ziels in die Verfassung schafft aus Sicht des Bundesrates Planungs- und Investitionssicherheit für Wirtschaft und Private. Die Schweiz hat als besonders betroffenes Alpenland ein ureigenes Interesse daran, den Klimawandel zu begrenzen. Gleichzeitig ist die Schweiz innovations- und finanzstark und deshalb in einer guten Ausgangslage, um das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen. Die Initiative geht dem Bundesrat punktuell allerdings zu weit. Deshalb hat er an seiner heutigen Sitzung einen direkten Gegenentwurf zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Gegenentwurf nimmt Rücksicht auf die nationale Sicherheit und die Berggebiete

Der Bundesrat verzichtet darauf, fossile Energieträger ab 2050 grundsätzlich zu verbieten. Zudem möchte er ergänzend zur Sozialverträglichkeit die spezielle Situation der Berg- und Randregionen in der Verfassung berücksichtigen. Denn diese Gebiete sind beispielsweise mit dem öffentlichen Verkehr weniger gut erschlossen als städtischere Gebiete.

Der Gegenentwurf hält in einem neuen Verfassungsartikel überdies fest, dass die nationale Sicherheit nicht negativ beeinträchtigt werden darf: Armee, Polizei und Rettungsdienste sollen für Schutz- und Rettungseinsätze bei Bedarf auf fossile Treibstoffe zurückgreifen können. Auch sollen Ausnahmen möglich sein, wenn alternative Technologien wirtschaftlich und sozial nicht tragbar oder nur in ungenügendem Ausmass vorhanden sind.

Der Bundesrat möchte es ausserdem offenlassen, ob die im Jahr 2050 verbleibenden Treibhausgasemissionen mit CO2-Speichern im In- oder im Ausland auszugleichen sind. Dies weil das Potenzial für die dauerhafte Speicherung von CO2 in der Schweiz aufgrund von technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen begrenzt ist. Zudem soll die Forschung gefördert werden, damit die notwendige Innovation und Technologieentwicklung erfolgen.

Der Bundesrat hat seinen Entscheid für einen Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative in Berücksichtigung der Abstimmung vom 13. Juni 2021 gefällt, als die Stimmbevölkerung das revidierte CO2-Gesetzes verwarf. Die Vorlage sah Massnahmen für eine Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 vor. Nach Ansicht des Bundesrates ist das Nein auf die darin enthaltenen Massnahmen zurückzuführen und nicht als Nein zum Klimaschutz zu interpretieren. Für den Bundesrat stellt die Ablehnung des CO2-Gesetzes das Netto-Null-Ziel bis 2050 daher nicht in Frage. Dieses deckt sich auch mit den Zielen des Weltklimarates (IPCC). Das Schweizer Parlament hat dem Klimaübereinkommen von Paris 2017 zugestimmt, mit dem die internationale Staatengemeinschaft eine deutliche Reduktion der Treibhausgasemissionen anstrebt.


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Andrea Burkhardt, Chefin der Abteilung Klima, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. 058 462 64 94



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