VASA-Fonds Stand 31.12.2017

VASA-Einnahmen

Die Abgabe gemäss der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) wird auf Abfällen erhoben, die auf schweizerischen und ausländischen Deponien abgelagert werden. Bis 31. Dezember 2016 betrugen die Abgabesätze bei Deponien Typ B 3 Franken/Tonne, bei Deponien des Typs C 17 Franken/Tonne sowie Deponien der Typen D und E 15 Franken/Tonne. Bei Untertagedeponien im Ausland betrug die Abgabe 22 Franken/Tonne.

Die Einnahmen im Jahr 2017 betrugen 44.8 Mio. Franken. Diese betreffen das VASA-Bemessungsjahr 2016. Der Hauptteil der Einnahmen steuerten mit 19 Mio. Franken die Deponien des Typs B bei. Aus den Deponien des Typs C flossen 2.4 Mio. Franken, des Typs D 11.1 Mio. Franken und des Typs E 9.7 Mio. Franken in den VASA-Fonds ein. Die VASA-Einnahmen aus den Ablagerungen im Ausland betragen 2.5 Mio. Franken (prozentuale Aufteilung siehe Abb. 1).

Herkunft der VASA-Einnahmen 2017
Abb.1

Im Vergleich zum Jahr 2016 (41.44 Mio. Franken) sind die Einnahmen im Jahr 2017 um 8% (3.3 Mio. Franken) auf 44.8 Mio. Franken gestiegen. Dieser Anstieg ist durch eine gut gelaufene Baukonjunktur (insbesondere im Tiefbau bzw. Deponien des Typs B) zurückzuführen. Bei den Deponien des Typs C ist ein Anstieg von 27% zu beobachten. Während die direkten Exporte gleich geblieben sind, zeichnet sich bei den exportierten Abfällen zur Behandlung eine Verminderung von 42% ab.

VASA-Einnahmen und -Ausgaben von 2002-2017
Abb. 2

VASA-Auszahlungen

Die von 2002 bis 2017 summierten VASA-Auszahlungen im Gesamtwert von 353 Mio. Franken und Zusicherungen von 79 Mio. Franken stehen VASA-Einnahmen von 532 Mio. Franken gegenüber. Die Summe der Auszahlungen und der Zusicherungen ergibt die total verpflichtete Summe von 432 Mio. Franken. Die Differenz der summierten VASA-Einnahmen und der verpflichteten Summe ergibt also den (virtuellen) Kontostand per 31.12.2017 in der Höhe von 100 Mio. Franken (siehe Abb. 3).

Summierte VASA-Einnahmen und Verpflichtungen von 2002-2017
Abb. 3

Total sind bis Ende 2017 von den Kantonen rund 2‘525 Gesuche um Zusicherung oder Auszahlung von Abgeltungen eingereicht und vom BAFU bearbeitet worden.
Die total ausbezahlte Summe setzt sich folgendermassen zusammen:

  • 303 Mio. Franken an die Sanierungsmassnahmen.
  • 19 Mio. Franken an die Untersuchungsmassnahmen.
  • 1.8 Mio. Franken an die Überwachungsmassnahmen.
  • Der Rest setzt sich zusammen aus weiteren Zahlungen, wie z.B. für die Untersuchung von Standorten, die sich als nicht belastet erwiesen haben, für Studien oder Expertisen.

Das BAFU hat im Jahr 2017 zu 49 Gesuchen um Anhörung Stellung genommen, sowie 58 Zusicherungen und 215 Auszahlungen verfügt. In diesem Jahr wurden VASA-Auszahlungen von insgesamt 24.1 Mio. Franken geleistet. Die Sanierung von Altlasten wurde mit 20.9 Mio. Franken, die Untersuchung von belasteten Standorten mit 2.6 Mio. Franken und die Überwachung mit 262‘000 Franken mitfinanziert. Darüber hinaus wurde an die Untersuchung von im Kataster eingetragenen Standorten, die sich nachträglich als nicht belastet herausstellten, ein Beitrag von 338‘000 Franken geleistet.
Die VASA-Auszahlungen hatten im Jahr 2008 einen damaligen Höhepunkt erreicht und danach bis 2011 stetig abgenommen. Die tieferen Werte in den Jahren 2010 bis 2012 sind vor allem darauf zurückzuführen, dass die geplanten Teilzahlungen an die Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) aufgrund verschiedener Abklärungen nicht erfolgen konnten. 2013 konnten diese Teilzahlungen getätigt werden, was den starken Anstieg in diesem Jahr erklärt. Die Auszahlungen im Jahr 2014 und 2015 entsprechen ziemlich genau den Einnahmen. In den Jahren 2016 und 2017 konnte weniger ausbezahlt werden als eingenommen wurde. Dies vor allem, weil die jährlichen Auszahlungen an die Sanierung der SMDK nun stetig zurückgehen (Abb. 2).
Gemäss USG werden VASA-Abgeltungen für Schiessanlagen nur geleistet, wenn ab dem 31. Dezember 2020 nicht mehr in den Boden geschossen wird. Oft werden gleichzeitig mit der Installation von küntlichen Kugelfangsystemen die Schiessanlagen gerade saniert. Daher ist es wahrscheinlich, dass die Abgeltungsgesuche für 300m-Schiessanlagen in den nächsten Jahren zunehmen werden. Die Kosten pro Schiessanlage sind jedoch meist eher tief, so dass rein aufgrund der Schiessanlagen nicht mit einer Steigerung der Auszahlungen gerechnet werden kann.
Der Trend zu geringeren Auszahlungen wird sich somit voraussichtlich in den nächsten 2 bis 4 Jahren fortsetzen, bis dann Abgeltungen an die nächsten grossen Sanierungsfälle (z.B. Deponie „La Pila“ in Fribourg, Deponie „Stadtmist“ in Solothurn, oder die Feldreben-Deponien in Basel) geleistet werden können. Wann genau die jeweiligen Gesuche beim BAFU eintreffen werden, steht jedoch noch nicht fest.

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Letzte Änderung 30.10.2019

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