Am 14. März 2019 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Vernehmlassungsverfahren zu technischen Änderungen an umweltrelevanten Verordnungen eröffnet. Im Mittelpunkt stehen die Anpassung der Abfallverordnung, welche die Regelungen zum Siedlungsabfall aus öffentlichen Verwaltungen präzisiert, sowie die Luftreinhalte-Verordnung, die den Umgang mit Gülle neu regelt. Die übrigen Änderungen betreffen die Verordnungen der Chemikalien-Risikoreduktion und der Altlasten. Die Vernehmlassung dauert bis am 21. Juni 2019.
Am 24. Mai 2016 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Vernehmlassungsverfahren über Änderungen an vier umweltrelevanten Verordnungen eröffnet. Die Änderungen betreffen technische Bestimmungen über die Fischerei, Chemikalien, Gewässerschutz und Altlasten. Die interessierten Kreise können sich bis zum 15. September 2016 äussern.