Energieproduktion und Biodiversitätserhaltung müssen mit den Instrumenten der Raumplanung koordiniert und aufeinander abgestimmt werden. Mehrere Strategien und Vollzugshilfen des Bundes zur Nutzung erneuerbarer Energien tragen dazu bei, Zielkonflikte zu minimieren.
Klimaschutz und Atomausstieg führen zu einer vermehrten Energieerzeugung aus Sonne, Biomasse, Wind und Wasserkraft. Die Erzeugung dieser erneuerbaren Energien kann zu Konflikten mit der Erhaltung der Biodiversität führen durch die Zerstörung oder Beeinträchtigung von Lebensräumen.
Um die erzeugte Energie zu transportieren und schweizweit zu verteilen ist ein Übertragungsnetz notwendig. Energieübertragungsanlagen können zu Konflikten mit der Erhaltung von schützenswerten Lebensräumen sowie mit der Avifauna führen.
Im Rahmen der Energiestrategie 2050 sollen vor allem Anlagen realisiert werden, die mit möglichst wenigen Eingriffen in die Natur einen möglichst grossen Nutzen für die Stromproduktion bringen.
Raumplanerische Instrumente
Empfehlungen und Konzepte des Bundes zur Nutzung erneuerbarer Energien tragen dazu bei, die Zielkonflikte zwischen der Energieproduktion und der Erhaltung der Biodiversität zu reduzieren:
Kleinwasserkraftwerke
Mit einer Vollzugshilfe bieten BAFU, BFE und ARE den Kantonen Hilfe an, wie sie mit den sich teilweise widersprechenden gesetzlichen Zielen für die Wasserkraft nach Energiegesetz und den Zielen für den Gewässerschutz sowie Arten-, Lebensraum- und Landschaftsschutz umgehen können. Die Vollzugshilfe zeigt auf, wo sinn- und massvolle Nutzungen möglich sind, und wo der Schutz Vorrang hat.
Freileitungen und Fahrleitungen der Bahnen
Freileitungsmasten sowie Fahrleitungen der Bahnen sind eine häufige Todesursache für geschützte oder bedrohte, namentlich grosse Vogelarten. Diese können durch die Berührung von unter Strom stehenden Elementen beim An- oder Abflug einen Stromschlag auslösen. Die Avifauna kann durch Kollisionen mit Leiterseilen ebenfalls bedroht sein. Eine Linienführung, welche bestimmte Lebensräume meidet, sowie der Einsatz von vogelsicheren Mastkonstruktionen und Vogelschutzmarkierungen verbessern die Situation für Vögel beträchtlich.
In der Verordnung über elektrische Leitungen (Leitungsverordnung LeV) werden entsprechende Massnahmen zum Vogelschutz verlangt.
Zusammen mit mehreren Partnern hat das BAFU Empfehlungen für die Gestaltung von Starkstromfreileitungen und deren Tragmasten erarbeitet.
Das Bundesamt für Verkehr BAV hat 2016 eine Richtlinie zum Vogelschutz an Fahrleitungsanlagen der Bahnen veröffentlicht.
Im Rahmen des Aktionsplans Biodiversität Schweiz (AP SBS) sehen zwei Pilotprojekte vor, Vogelschutzmassnahmen zur Reduktion der Stromschlaggefahr schweizweit und flächendeckend umzusetzen.
Elektrizitätsübertragung und Landschaftsschutz
Wegleitung. 1980
Windenergie
Im Rahmen der Energiestrategie 2050 sollen erneuerbare Energien (wie Wasser, Sonne, Wind, Biomasse, Geothermie) weiter ausgebaut werden. Die Windenergie leistet einen Beitrag beim Umbau des Schweizer Energiesystems.
Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen mit Windenergieanlagen (WEA) und Lebensraumveränderungen gehören zu den grössten Kritikpunkten bezüglich der Nutzung von Windenergie. Bei der Planung von WEA sind die Auswirkungen dieser Infrastrukturen auf die Avifauna und die Fledermäuse detailliert zu untersuchen.
Vogelzugintensität und Anzahl Kollisionsopfer an Windenergieanlagen am Standort Le Peuchapatte (JU) (PDF, 6 MB, 28.11.2019)Schlussbericht November 2016
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 16.11.2020