Freisetzungsversuche mit GVO brauchen grundsätzlich eine Bewilligung des Bundes.
Für die Erteilung der Bewilligung für Freisetzungsversuche mit GVO ist das Bundesamt für Umwelt BAFU zuständig. Massgebliches Verfahren ist die Freisetzungsverordnung (Art. 7-11, 17-19, 22, 36-41 FrSV).
Gesuche sind an die Sektion Biotechnologie zu richten.
Bewilligungen
Informationen über Gesuche, Stand der Verfahren, Entscheide sowie über laufende und abgeschlossene Freisetzungsversuche mit GVO.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 20.04.2023