Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO)

Freisetzungsversuche mit GVO brauchen grundsätzlich eine Bewilligung des Bundes.

Für die Erteilung der Bewilligung für Freisetzungsversuche mit GVO ist das Bundesamt für Umwelt BAFU zuständig. Massgebliches Verfahren ist die Freisetzungsverordnung (Art. 7-11, 17-19, 22, 36-41 FrSV).

Gesuche sind an die Sektion Biotechnologie zu richten.

Bewilligungen 

Informationen über Gesuche, Stand der Verfahren, Entscheide sowie über laufende und abgeschlossene Freisetzungsversuche mit GVO.

Weiterführende Informationen

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Letzte Änderung 20.04.2023

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Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU
Sektion Biotechnologie

CH-3003 Bern

Tel.: +41 58 462 93 49

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