Inverkehrbringen

Inverkehrbringen von GVO, pathogenen Organismen oder gebietsfremden wirbellosen Kleintieren: Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten, Gesuche und Bewilligungen.

Wer gentechnisch veränderte Organismen, pathogene Organismen oder gebietsfremde wirbellose Kleintiere in Verkehr bringen will, benötigt eine Bewilligung des Bundes. Die Zuständigkeiten richten sich nach der Art der Verwendung der Produkte.

Inverkehrbringen von GVO

Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeit, Gesuche und Bewilligungen

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Inverkehrbringen von Kleintieren

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Letzte Änderung 30.06.2021

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