Die rechtlichen Grundlagen für das Umweltmonitoring von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sind in der Freisetzungsverordnung (FrSV, SR 814.911) und in vereinzelten Abschnitten der Einschliessungsverordnung (ESV, SR814.912) zu finden.
Grundlagen und praktische Empfehlungen für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen in der Umwelt
Grundlagen
Die wichtigsten für das GVO-Monitoring relevanten Gesetzesartikel sind hier aufgelistet:
Das BAFU sorgt für den Aufbau eines Monitoringsystems:
Das BAFU führt Erhebungen durch:
Die Kantone ordnen die Massnahmen zur Bekämpfung und zukünftigen Verhinderung an. Das BAFU koordiniert die Bekämpfungsmassnahmen:
Öffentlichkeit der Information:
Umgang mit gentechnisch veränderten Organsimen im geschlossenen System. Die Kantone überwachen die Einhaltung Sorgfaltspflicht:
Praktische Empfehlungen
Aufgrund der mehrjährigen Erfahrung beim Aufbau des GVO-Monitoringkonzepts wurden von Bundes- und Kantonsexperten die untenstehenden Dokumente zur Bekämpfung von gentechnisch verändertem Raps, dessen Probenahme sowie die Probenahme von Luzerne erarbeitet. Diese Dokumente richten sich primär an die kantonalen Fachstellen.
Weiterführende Informationen
Dokumente
Technical Report: Monitoring of Spontaneous Populations of Genetically Modified Plant Species in the Environment (PDF, 3 MB, 29.05.2019)Prepared for the Joint EPA ENCA Interest Group on Genetically Modified Organisms (IG GMO)
Monitoring of genetically modified organisms (PDF, 1 MB, 21.04.2011)A joint policy paper by BfN (Germany), FOEN (Switzerland) and EAA (Austria)
Umweltmonitoring gentechnisch veränderter Pflanzen in der Schweiz: Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen (PDF, 1 MB, 01.01.2004)Eidg. Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau (FAL) Reckenholz Zürich. Im Auftrag des BAFU
Mögliche Synergien zwischen einem GVO_Monitoring und anderen Monitoringprogrammen in der Schweiz (PDF, 252 kB, 01.01.2004)Im Auftrag des BAFU
Letzte Änderung 02.07.2019