Grundlagen und praktische Empfehlungen für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen in der Umwelt

Die rechtlichen Grundlagen für das Umweltmonitoring von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sind in der Freisetzungsverordnung (FrSV, SR 814.911) und in vereinzelten Abschnitten der Einschliessungsverordnung (ESV, SR814.912) zu finden.

Grundlagen

Die wichtigsten für das GVO-Monitoring relevanten Gesetzesartikel sind hier aufgelistet:

Das BAFU sorgt für den Aufbau eines Monitoringsystems:

Das BAFU führt Erhebungen durch:

Die Kantone ordnen die Massnahmen zur Bekämpfung und zukünftigen Verhinderung an. Das BAFU koordiniert die Bekämpfungsmassnahmen:

Öffentlichkeit der Information:

Umgang mit gentechnisch veränderten Organsimen im geschlossenen System. Die Kantone überwachen die Einhaltung Sorgfaltspflicht:

Praktische Empfehlungen

Aufgrund der mehrjährigen Erfahrung beim Aufbau des GVO-Monitoringkonzepts wurden von Bundes- und Kantonsexperten die untenstehenden Dokumente zur Bekämpfung von gentechnisch verändertem Raps, dessen Probenahme sowie die Probenahme von Luzerne erarbeitet. Diese Dokumente richten sich primär an die kantonalen Fachstellen.

Weiterführende Informationen

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Letzte Änderung 02.07.2019

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https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/biotechnologie/fachinformationen/monitoring-gentechnisch-veraenderter-organismen/grundlagen-und-praktische-empfehlungen-fuer-den-umgang-mit-gente.html