BAFU bewilligt Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen

Bern, 15.08.2013 - Die Universität Zürich darf einen Freisetzungsversuch mit einer gentechnisch veränderten Weizensorte durchführen, die resistenter gegen Mehltau ist. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat den Versuch mittels einer Verfügung bewilligt. Die Universität Zürich als Antragstellerin muss eine Reihe von Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit zu garantieren und zu vermeiden, dass sich gentechnisch verändertes Material ausserhalb des Versuchsgeländes verbreiten kann.

Das Institut für Pflanzenbiologie der Universität Zürich hatte das Gesuch am 28. Januar 2013 beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht. Ziel des Freisetzungsversuchs ist, herauszufinden, wie sich Weizenlinien, deren Resistenz gegen Mehltau (eine Pilzkrankheit) durch gentechnische Veränderungen erhöht wurde, auf freiem Feld verhalten und wie sich diese Resistenz auswirkt. Diese Versuche ergänzen diejenigen, die zwischen 2008 und 2010 im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 59 stattfanden, und dauern maximal fünf Jahre (März 2014 - März 2018). Die Gesuchstellerin muss dem BAFU jedes Jahr vor der Aussaat die Grösse der Versuchsflächen sowie weitere Detailinformationen mitteilen.

Da das Gesuch die Anforderungen nach schweizerischem Recht erfüllt, hat das BAFU den Freisetzungsversuch bewilligt. Gleichzeitig hat es  festgelegt, welche Massnahmen die Antragstellerin treffen muss, um zu verhindern, dass sich gentechnisch verändertes Material ausserhalb des Versuchsgeländes verbreitet. Diese Auflagen sind mit denjenigen vergleichbar, die bei früheren Versuchen in der Schweiz gemacht wurden:

  • Einsetzung einer Begleitgruppe, die den Versuch vor Ort überwacht und dem BAFU Bericht erstattet;
  • Präsentation von Einsatz- und Notfallplänen für den Fall ausserordentlicher Ereignisse sowie Vorlage der detaillierten Versuchsanordnung für jedes Jahr, in dem Freisetzungen stattfinden;
  • Durchführung verschiedener Sicherheitsmassnahmen vor Ort: Zäune, Vogelnetz, Mantelsaat ohne gentechnisch veränderte Pflanzen rings um die Versuchsfläche, Isolationsabstand zu den angrenzenden Weizenkulturen, Überwachungsperimeter um das Versuchsgelände;
  • Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen beim Transport,  bei der Verwendung und Vernichtung der gentechnisch veränderten Pflanzen;
  • Überwachung der Versuchsparzellen während und nach dem Freisetzungsversuch;
  • Von der Gesuchstellerin verfasster wissenschaftlicher Bericht über die Hauptresultate.
Die Versuche werden am neuen geschützten Standort durchgeführt, den das Parlament der eidgenössischen Forschungsstation Agroscope Reckenholz (ZH) zugewiesen hat.


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