Nutzung genetischer Ressourcen: Nagoya-Verordnung verabschiedet

Bern, 11.12.2015 - Der Bundesrat hat heute die Nagoya-Verordnung verabschiedet. Sie bildet zusammen mit dem Nagoya-Protokoll und den Bestimmungen im Natur- und Heimatschutzgesetz die Grundlage für die rechtmässige Nutzung der genetischen Ressourcen aus anderen Ländern. Die Verordnung regelt zudem den Zugang zu genetischen Ressourcen in der Schweiz.

Genetische Ressourcen sind Materialien aus Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen, die beispielsweise in der Forschung oder Pharmaindustrie genutzt werden, um neue Medikamente zu entwickeln. Das Nagoya-Protokoll, in Kraft seit 12. Oktober 2014, definiert den internationalen rechtlichen Rahmen für die Nutzung dieser Ressourcen sowie des damit verbundenen traditionellen Wissens. Es regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und schreibt vor, dass Vorteile aus ihrer Nutzung ausgewogen und gerecht mit den bereitstellenden Ländern geteilt werden müssen. Die Nagoya-Verordnung konkretisiert die Bestimmungen im Natur- und Heimatschutzgesetz zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der Schweiz und erhöht damit die Rechtssicherheit. Die Verordnung tritt am 1. Februar 2016 in Kraft.


Adresse für Rückfragen

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Marco D’Alessandro, Nationale Kontaktstelle Nagoya-Protokoll, BAFU, Tel. +41 58 462 93 95



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