Feldversuch mit gentechnisch veränderten Apfelbäumen teilweise bewilligt

Bern, 03.05.2016 - Das Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung Agroscope in Reckenholz (ZH) darf einen Feldversuch mit gentechnisch veränderten Apfelbäumen durchführen, die resistenter gegen Feuerbrand sind. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat mit Verfügung vom 29. April 2016 den Freisetzungsversuch teilweise bewilligt. Um den Flug cisgener Pollen zu verhindern, hat Agroscope als Gesuchstellerin die Blüten der Pflanzen zu entfernen. Zusätzlich muss sie Massnahmen ergreifen, die mit denen früherer Freisetzungsversuche in der Schweiz vergleichbar sind.

Agroscope hatte das Gesuch Anfang Oktober 2015 beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht. Der Feldversuch soll nun im Frühling 2016 auf der «Protected Site» am Standort Reckenholz (Zürich) beginnen und höchstens sechs Jahre dauern. Die zu verwendende Apfellinie wurde von Forschenden der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) entwickelt. Sie haben mit gentechnischen Methoden ein Gen aus dem sibirischen Holzapfel, das eine Resistenz gegen Feuerbrand verleiht, in die kultivierte Apfelsorte «Gala Galaxy» eingebracht. Diese bereits im Labor getesteten cisgenen Apfelpflanzen (siehe Kasten) wiesen eine gute Resistenz gegen den Krankheitserreger auf.

Im Feldversuch von Agroscope soll die Resistenz von unter Freilandbedingungen kultivierten cisgenen Apfelpflanzen gegen Stämme des Krankheitserregers Erwinia amylovora untersucht werden. Der Erreger ist verantwortlich für Feuerbrand, der für den Obstbau in der Schweiz ein grosses Problem darstellt. Die eigentlichen Infektionsversuche mit dem Feuerbranderreger werden im Labor stattfinden. Hauptziel des Freisetzungsversuchs ist es, herauszufinden, wie sich diese gegen die Krankheit resistenten Apfelpflanzen im Feld verhalten und wie sich die Einführung dieses Cisgens auf die Umwelt auswirkt. Die Versuche werden ebenfalls einen Beitrag zur Erforschung der Biosicherheit leisten.

Heute besteht für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu Forschungszwecken eine Bewilligungspflicht, während die landwirtschaftliche Produktion wegen des Moratoriums bis Ende 2017 verboten ist.

Verbreitung von cisgenen Pollen vermeiden

Weil die Versuchspflanzen in der Schweiz Kreuzungspartner haben, der Pollen durch Insekten über weite Distanzen verbreitet werden kann und allfällige Kreuzungen von herkömmlichen und cisgenen Pflanzen (Hybriden) hier gedeihen könnten, ist das Verhindern solcher Auskreuzungen besonders wichtig. Das BAFU hat deswegen verfügt, die Blüten der cisgenen Apfelpflanzen bis auf Weiteres vollständig zu entfernen. Auf Antrag von Agroscope kann das BAFU andere ebenso wirksame Massnahmen bewilligen.

Unter dieser Voraussetzung erfüllt der Versuch die Anforderungen nach schweizerischem Recht und wurde folglich durch das BAFU unter Auflagen und Bedingungen bewilligt. Zusätzlich zur Entfernung der Blüten muss die Gesuchstellerin Auflagen einhalten, die weitgehend mit denen früherer Freisetzungsversuche in der Schweiz vergleichbar sind:

  • Durchführung verschiedener technischer und organisatorischer Sicherheitsmassnahmen vor Ort wie beispielsweise die Errichtung von Zäunen und Unterweisung der Mitarbeiter;
  • Einsetzung einer Begleitgruppe, die den Versuch vor Ort überwacht und dem BAFU Bericht erstattet;
  • Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen bei Transport, Verwendung und Vernichtung der gentechnisch veränderten Pflanzen;
  • Überwachung der Versuchsparzellen nach dem Freisetzungsversuch;
  • Präsentation von Einsatz- und Notfallplänen für den Fall ausserordentlicher Ereignisse sowie der detaillierten Versuchsanordnung für jedes Jahr, in dem Freisetzungen stattfinden;
  • Von der Gesuchstellerin verfasster wissenschaftlicher Bericht über die Hauptresultate.

Wünscht die Gesuchstellerin Versuche mit cisgenen Pflanzen durchzuführen, die Pollen verbreiten, hat sie ein neues Gesuch einzureichen.

Die Versuche werden am geschützten Standort durchgeführt, den das Parlament der eidgenössischen Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz (ZH) zugewiesen hat. Diese «Protected Site» dient dazu, Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen zu analysieren, wie es die 2012 vom Parlament verabschiedete Botschaft des Bundesrates über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013-2016 vorsieht.

 

 

KASTEN
Cisgenese versus Transgenese

Cisgenese ist ein Verfahren, bei dem Gene von nahe verwandten Arten übertragen werden. Bei der Transgenese werden dagegen Gene zwischen verschiedenen Arten übertragen, die sich auf herkömmliche Weise nicht kreuzen lassen. In der Schweiz und in Europa unterstehen Cisgenese und Transgenese der Regelung zur Gentechnik im Ausserhumanbereich.

Beispiel für Cisgenese: In eine Kartoffel -Handelssorte wurden arteigene, also aus Wildkartoffeln stammende, Resistenzgene gegen die Kraut- und Knollenfäule eingeführt, um die Sorte gegen die Krankheit resistent zu machen.

Beispiel für Transgenese: Mais kann gegen einen Insektenschädling, den Maiszünsler (Ostrinia nubialis), resistent gemacht werden, indem mit gentechnischen Methoden das aus dem Bakterium Bacillus thuringiensis stammende Gen eingebracht wird, das für die Produktion des insektiziden Eiweisses Cry1Ab verantwortlich ist.


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