Änderungen an mehreren Verordnungen aus dem Umweltbereich: Vernehmlassung läuft

Bern, 01.11.2016 - Am 31. Oktober 2016 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Vernehmlassungsverfahren über Änderungen an fünf umweltrelevanten Verordnungen eröffnet. Mit den Änderungen an vier Verordnungen wird die Umsetzung des Quecksilber-Übereinkommens von Minamata geregelt, welches die Schweiz im vergangenen Mai ratifiziert hat. Zudem werden in der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen die Voraussetzungen für die Abgabebefreiung präzisiert. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Februar 2017.

Die Schweiz hat am 25. Mai 2016 bei der UNO die Ratifikationsurkunde für das Minamata-Übereinkommen hinterlegt. Dieses Übereinkommen bezweckt zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt eine Reduktion der Verwendung des toxischen Metalls Quecksilber. Mit bestehenden Regelungen hat die Schweiz den Grossteil der Vorschriften des Übereinkommens bereits umgesetzt.

Die nun vorliegenden Neuerungen des Chemikalien- und Abfallrechts zielen darauf ab, dass in der Schweiz gewonnenes Recyclingquecksilber dem globalen Markt entzogen und in geeigneter Form umweltgerecht abgelagert wird. Für Ein- und Ausfuhren von Quecksilber wird ein Kontrollsystem gesetzlich verankert. Weitere Änderungen betreffen die Beschränkung des Einsatzes von Blei in Konsumprodukten und die Senkung der zulässigen Mengen an Chlorparaffinen in bestimmten Artikeln. Vier Verordnungen wurden geändert: die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA), die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und die Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA).

Flüchtige organische Verbindungen: Voraussetzungen für die Abgabebefreiung präzisiert

Flüchtige organische Verbindungen (VOC) werden als Lösungsmittel verwendet und sind unter anderem in Farben, Lacken und verschiedenen Reinigungsmitteln enthalten. Gelangen sie in die Umgebungsluft, sind sie für Mensch und Umwelt schädlich. Sie sind wichtige Vorläuferstoffe für die Bildung von bodennahem Ozon oder sekundärem Feinstaub. Seit dem Jahr 2000 wird auf VOC eine Lenkungsabgabe erhoben, die für die Unternehmen einen Anreiz schafft, VOC-haltige Produkte nur zurückhaltend einzusetzen. Die Änderungen an der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) präzisieren namentlich gewisse Voraussetzungen, die Unternehmen erfüllen müssen, um sich von der Abgabepflicht befreien zu lassen.


Adresse für Rückfragen

Sektion Medien BAFU
Telefon: +41 58 462 90 00
Email: medien@bafu.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/chemikalien/mitteilungen.msg-id-64320.html