Umwelt: Änderungen von fünf Verordnungen in der Vernehmlassung

Bern, 27.04.2018 - Am 27. April 2018 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Vernehmlassungsverfahren zu Änderungen an fünf umweltrelevanten Verordnungen eröffnet. Im Mittelpunkt steht die Anpassung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) an das europäische Recht und an Beschlüsse, die im Rahmen von Umweltkonventionen gefasst wurden. Die übrigen Änderungsvorschläge betreffen den Gewässerschutz, das Verbandsbeschwerderecht, die Daten über die Emissionen der Luftfahrt und die Programmvereinbarungen zwischen dem BAFU und den Kantonen.

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) regelt den Umgang mit einer Reihe von besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen und legt Beschränkungen und Verbote für deren Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung fest. Diese Verordnung muss an das europäische Recht (REACH-Verordnung) sowie an Beschlüsse angepasst werden, die von der Staatengemeinschaft im Rahmen spezialisierter Konventionen gefasst wurden. Von den Anpassungen betroffen sind zahlreiche Stoffe, namentlich PFOA (Perfluoroctansäure), die zur Behandlung von Textilien verwendet wird.

Weiter soll der Einsatz bestimmter Biozide, die beispielsweise zur Eliminierung von Moosen und Algen dienen, auf Wegen und Plätzen sowie auf anderen befestigten Unterlagen verboten werden. Damit werden die für diese Produkte geltenden Bestimmungen mit dem bestehenden Verbot für Pflanzenschutzmittel harmonisiert. Zudem werden Änderungen vorgeschlagen mit dem Ziel, die Emissionen von in der Luft stabilen Stoffen zu verringern. Einige dieser Stoffe, wie etwa synthetische Gase, besitzen ein sehr grosses Treibhauspotenzial (siehe die einzelnen Bestimmungen im erläuternden Bericht).

Mikroverunreinigungen: Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses für kleine ARA

Das UVEK schlägt vor, die Gewässerschutzverordnung (GSchV) dahingehend zu ändern, dass nur diejenigen kleinen Abwasserreinigungsanlagen (ARA), welche das behandelte Abwasser in stark belastete Gewässer einleiten, mit Einrichtungen zur Beseitigung von Mikroverunreinigungen ausgerüstet werden.

Die Frist für die Sanierung dieser kleinen ARA (mit 1000 oder mehr angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohnern) soll bis 2028 verlängert und der für die Sanierungspflicht ausschlaggebende Abwasseranteil im Gewässer unterhalb der ARA von 5 auf 20 Prozent erhöht werden. Die Bestimmungen für mittelgrosse und grosse Abwasserreinigungsanlagen bleiben unverändert.

Verbandsbeschwerderecht

Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) sowie der Verein Dark-Sky Switzerland (DSS) sollen neu in den Anhang der Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO) aufgenommen werden. Beide Organisationen erfüllen die Voraussetzungen für die Ausübung dieses Beschwerderechts.

Treibhausgasemissionen der Luftfahrt: Vorarbeiten zur Datenerhebung

Sobald die Emissionshandelssysteme (EHS) der Schweiz und der Europäischen Union miteinander verknüpft sind, müssen die Treibhausgasemissionen der Luftfahrt in das nationale EHS einbezogen werden. Die Verordnung über die Erhebung von Tonnenkilometerdaten aus Flugstrecken und die Berichterstattung darüber legt fest, wie die Emissionen der Zivilluftfahrt erfasst werden müssen. Die Änderung betrifft die dazu erforderlichen Vorarbeiten. Der Geltungsbereich der Verordnung wird ebenfalls geändert: Sie soll neu nicht mehr für den Flughafen Basel-Mulhouse massgebend sein, da dieser durch das EHS der Europäischen Union abgedeckt ist.

Programmvereinbarungen in den Bereichen Wasser und Wald

In den Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Programmvereinbarungen im Umweltbereich werden zwei geringfügige Änderungen vorgeschlagen. Sie betreffen die Bereiche Wasser und Wald.


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