1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan
Weitere Namen
HCH, Benzolhexachlorid, 666
CAS-Nummer
608-73-1
Eigenschaften
- weisses oder gelbliches Pulver
- schimmliger Geruch
- Mischung von alpha-, beta-, gamma- und delta-Isomeren: unterschiedliche dreidimensionale Anordnung der Chloratome am Cyclohexan-Ring
- unterscheiden sich stark in ihrer biologischen Aktivität
- alpha-, beta- und gamma-HCH zählen zu den persistenten organischen Schadstoffen
Hauptquellen
- Landwirtschaft: Insektizid
Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben gemäss Anhang 2 PRTR-V
(Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)
- Luft 10 kg/Jahr
- Wasser 1 kg/Jahr
- Boden 1 kg/Jahr
Auswirkungen
- krebserzeugend
- toxisch für Mensch, Tier und Wasserorganismen
- alpha- und gamma-HCH: Beeinträchtigung des Zentralnervensystems (Wirkung abhängig von der Zusammensetzung der Mischung)
- beta- und delta-HCH: Beruhigungsmittel (Wirkung abhängig von der Zusammensetzung der Mischung)
- Bioakkumulation
- langlebig, sehr beständig in der Umwelt
Massnahmen
- alle Isomeren in der Schweiz seit 2005 verboten
- im Mai 2009 in die Verbotsliste der Stockholm Konvention aufgenommen