Weitere Namen
TCM, Tetrachlorkohlenstoff, Kohlenstofftetrachlorid, Tetra, R-10
CAS-Nummer
56-23-5
Eigenschaften
- farblose, stark lichtbrechende, flüchtige Flüssigkeit
- nicht brennbar
- süsslich riechend
Hauptquellen
- Industrie und Gewerbe
- chemische Industrie: Zwischenprodukte
- früher: Lösungsmittel, Kühlmittel, zur Entfettung von Metallteilen, in der chemischen Reinigung, in Feuerlöschern
Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben gemäss Anhang 2 PRTR-V
(Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)
- Luft 100 kg/Jahr
- Wasser -
- Boden -
Auswirkungen
- toxisch
- Leberschäden
- Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
- giftig für Wasserorganismen
- wichtiger, weit verbreiteter Schadstoff im Grundwasser
- mitverantwortlich für den Abbau der Ozonschicht
Massnahmen
- Verwendung seit 1996 weltweit verboten (Montrealer Protokoll)