Tetrachlormethan (CCl4)

Weitere Namen

TCM, Tetrachlorkohlenstoff, Kohlenstofftetrachlorid, Tetra, R-10

CAS-Nummer

56-23-5

Eigenschaften

  • farblose, stark lichtbrechende, flüchtige Flüssigkeit
  • nicht brennbar
  • süsslich riechend

Hauptquellen

  • Industrie und Gewerbe
  • chemische Industrie: Zwischenprodukte
  • früher: Lösungsmittel, Kühlmittel, zur Entfettung von Metallteilen, in der chemischen Reinigung, in Feuerlöschern

Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben gemäss Anhang 2 PRTR-V

(Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)

  • Luft                 100 kg/Jahr
  • Wasser                -
  • Boden                  -

Auswirkungen

  • toxisch
  • Leberschäden
  • Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
  • giftig für Wasserorganismen
  • wichtiger, weit verbreiteter Schadstoff im Grundwasser
  • mitverantwortlich für den Abbau der Ozonschicht

Massnahmen

  • Verwendung seit 1996 weltweit verboten (Montrealer Protokoll)

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 06.03.2018

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