Eigenschaften
- umfasst u. a. Triphenylzinnhydrid, Triphenylzinnhydroxid, Triphenylzinnchlorid
- farblose oder weisse Feststoffe
Hauptquellen
- Landwirtschaft: Desinfektionsmittel gegen Pilzbefall
- Antifoulingmittel in Schiffsanstrichen (Auslaugen)
Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben gemäss Anhang 2 PRTR-V
(Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)
- Luft -
- Wasser 1 kg/Jahr
- Boden 1 kg/Jahr
Auswirkungen
- sehr toxisch
- hormonaktive Wirkung
- sehr giftig für Wasserorganismen
Massnahmen
- seit 2008 weltweit verboten