Tagsüber können Blendungen den Menschen beeinträchtigen. Diese können von Sonnenlicht stammen, das an reflektierenden Elementen von Gebäuden gespiegelt wird. Bei Blendungen durch Laserpointer besteht sogar ein Risiko von irreversiblen Schäden in den Augen.
Ist das eintreffende Licht so intensiv, dass eine Anpassung des Auges an die Lichtverhältnisse gar nicht mehr möglich ist, spricht man von einer Absolutblendung. In diesem Fall ist die Sehfähigkeit stark eingeschränkt oder geht (vorübergehend) gänzlich verloren.
Eine Alltagssituation, in welcher es zu Absolutblendungen kommen kann, stellt die Reflexion von Sonnenlicht an spiegelnden Gebäudeelementen wie Glasfassaden, Metallverkleidungen, Fensterscheiben, Photovoltaikanlagen oder Sonnenkollektoren dar. Entsprechend sollten solche Blendungssituationen nicht über einen längeren Zeitraum andauern.
Der Schwellenwert der Leuchtdichte für das Einsetzen einer Absolutblendung ist bekannt. Hingegen liegen derzeit keine empirischen Erhebungen vor, wie lange eine solche Absolutblendung für den Menschen andauern muss, bis sie als übermässig im Sinne des Umweltschutzgesetzes zu beurteilen und damit zu verhindern ist.
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Letzte Änderung 03.01.2023