Sonnenlicht, das an künstlichen Elementen wie Glasfassaden, Metallverkleidungen, Fensterscheiben, Photovoltaikanlagen oder Sonnenkollektoren reflektiert wird, gehört zu den Einwirkungen, die vom Geltungsbereich des Umweltschutzgesetzes (USG) erfasst werden. Demzufolge müssen sie dem Grundsatz der vorsorglichen Emissionsbegrenzung genügen und dürfen zu keinen schädlichen oder lästigen Auswirkungen in der Nachbarschaft führen.
Reflexion von Sonnenlicht
Tagsüber können Blendungen den Menschen beeinträchtigen, die von Sonnenlicht stammen, das an reflektierenden Elementen von Gebäuden gespiegelt wird. Ist das eintreffende Licht so intensiv, dass eine Anpassung des Auges an die Lichtverhältnisse gar nicht mehr möglich ist, spricht man von einer Absolutblendung. In diesem Fall ist die Sehfähigkeit stark eingeschränkt oder geht (vorübergehend) gänzlich verloren. Entsprechend sollten solche Blendungssituationen nicht über einen längeren Zeitraum andauern.
Der Schwellenwert der Leuchtdichte für das Einsetzen einer Absolutblendung ist bekannt.
Hingegen liegen derzeit keine empirischen Erhebungen vor, wie lange eine solche Absolutblendung für den Menschen andauern muss, bis sie als übermässig im Sinne des Umweltschutzgesetzes zu beurteilen und damit zu verhindern ist. Deswegen kann zurzeit kein Grenz- oder Richtwert zur Beurteilung von reflektiertem Sonnenlicht angegeben werden. Als zumutbare Blendungsdauern an Orten, an denen sich Personen während längerer Zeit aufhalten (wie in Wohnräumen, auf Balkonen oder Gartensitzplätzen), können jedoch 20 bis knapp 30 Minuten täglich betrachtet werden.
Die Prognose der Blendungswirkung von spiegelnden Flächen ist je nach Situation unterschiedlich aufwändig. Während in gewissen Fällen klare Aussagen bereits mit wenig Aufwand möglich sind, braucht es in anderen Fällen erweiterte Betrachtungen, und unter Umständen sind sogar anspruchsvolle Simulationen und Messungen notwendig. In der Vollzugshilfe «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» (Link weiter unten) finden sich daher Anhaltspunkte für eine Grobbeurteilung (anhand der Standorte und Ausrichtungen der reflektierenden Flächen), für eine erweiterte Beurteilung (mittels einfachen Berechnungstools wie dem Blendtool) und eine umfassende Beurteilung.
Beurteilung von Reflexionen mit dem Blendtool
Das Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern hat mit Unterstützung des Bundesamtes für Umwelt BAFU, von EnergieSchweiz, der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren sowie dem Fachverband Swissolar eine kostenfreie und offen zugängliche Web-Applikation für einfache Blendungsanalysen bereitgestellt.
Mit der Web-Anwendung Blendtool können Blendungen, die durch sonnenlicht-reflektierende Oberflächen erzeugt werden, analysiert und kritische Blendereignisse früh erkannt werden. Dadurch sind Planungs- und Installationsunternehmen sowie weitere interessierte Personen in der Lage, bereits in frühen Projektphasen Abklärungen und nötigenfalls Massnahmen zu treffen. Eine behördliche Fachstelle kann Mithilfe der Web-Anwendung das Ausmass und die Relevanz der Blendeinwirkungen auf Orte in der Umgebung der Anlage bewerten.
Blendtool
BlendtoolWeitere störende Lichtemissionen am Tag
Neben Reflexionen können weitere störende Lichtemissionen am Tag auftreten. Sonnenlicht wird beispielswiese durch die sich drehenden Rotorblätter einer Windenergieanlage künstlich verändert und kann sich als belästigende Einwirkung manifestieren, indem es in schneller Abfolge unterbrochen wird. Diese Einwirkung bezeichnet man auch als periodischen Schattenwurf, «Stroboskop-Effekt» oder künstlich bewirktes «Flackern». In der Vollzugshilfe «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» finden sich weitere Informationen zu dieser Thematik.
Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen (PDF, 6 MB, 27.10.2021)-> Kapitel 6 Empfehlungen zur Begrenzung von Lichtemissionen am Tag
Letzte Änderung 12.07.2024