Konferenz über Chemikalien und gefährliche Abfälle in Genf

Bern, 05.04.2017 - In Genf tagen vom 24. April bis 5. Mai die Mitgliedstaaten der drei internationalen Konventionen zur Verminderung der Risiken von Chemikalien und gefährlichen Abfällen. Die Staaten wollen ihre Bemühungen zur Förderung des umweltgerechten Umgangs mit gefährlichen Abfällen namentlich in den Entwicklungsländern fortsetzen. Zudem sollen weitere Substanzen in zwei Konventionen aufgenommen werden. Der Bundesrat hat am 5. April 2017 das Verhandlungsmandat der Schweizer Delegation verabschiedet.

Die Verwendung gewisser chemischer Substanzen und die Behandlung toxischer Abfälle können weltweit Risiken für Gesundheit und Umwelt mit sich bringen. Insbesondere Entwicklungsländer verfügen oft nicht über die nötigen Anlagen, Strukturen und Finanzmechanismen, um eine umweltgerechte Lagerung und Behandlung gefährlicher Abfälle und Chemikalien zu gewährleisten.

Um diese Risiken zu vermindern, wurden drei Konventionen abgeschlossen: das Basler Übereinkommen über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle, das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention) und das Rotterdamer Übereinkommen über die Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC-Konvention). Diese Konventionen, die seit 2010 ein gemeinsames Sekretariat in Genf besitzen, führen ihre Konferenz vom 24. April bis 5. Mai 2017 unter dem Titel «A future detoxified: sound management of chemicals and waste» (Eine Zukunft ohne Gift: vernünftiger Umgang mit Chemikalien und Abfällen) durch.

Behandlung gefährlicher Abfälle verbessern

An der Konferenz werden die Mitgliedstaaten des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung mehrere Projektergebnisse überprüfen, deren Ziel die Verbesserung der Praktiken in den Entwicklungsländern ist. So sollen drei Richtlinien über die Behandlung persistenter organischer Schadstoffe (persistant organic pollutants, POPs) und eine Richtlinie über den Elektronikschrott genehmigt werden. Auch die Lancierung einer öffentlich-privaten Partnerschaft für Siedlungsabfälle steht auf der Tagesordnung. Die Schweiz unterstützt diese Arbeiten und die Weiterverfolgung öffentlich-privater Partnerschaften.

Aufnahme weiterer Substanzen in die Konventionen

Zwei weitere Substanzen sollen dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe unterstellt werden. Es handelt sich dabei um Decabromdiphenylether, ein Flammschutzmittel, das namentlich in elektrischen und elektronischen Geräten zum Einsatz kommt, sowie um kurzkettige Chlorparaffine, die unter anderem als Weichmacher in Kunststoffen verwendet werden. Diese beiden Substanzen sollen in die Liste der weltweit zu eliminierenden Substanzen (Anlage A) aufgenommen werden. Auch für die Einschränkung des Einsatzes von DDT sollen Entscheidungen getroffen werden. Die Schweiz unterstützt die Massnahmen, die auf die Elimination bzw. starke Reduktion dieser für Mensch und Umwelt sehr schädlichen Schadstoffe abzielen.

Im Rahmen der Rotterdamer Konvention wird vorgeschlagen, zwei Insektizide – Carbofuran und Carbosulfan – sowie die kurzkettigen Chlorparaffine in die Anlage III aufzunehmen. Die Ausfuhr dieser Substanzen ist somit erst dann erlaubt, wenn das Empfängerland zuvor über die Gefährlichkeit der Produkte angemessen informiert wurde und seine Zustimmung gegeben hat. Erneut zur Diskussion steht die Aufnahme von Chrysotil-Asbest sowie einer Pestizid-Formulierung, die Paraquat enthält, in die erwähnte Anlage III. Die Schweiz begrüsst die Aufnahme dieser Substanzen und wird sich an der Konferenz für einen entsprechenden Beschluss einsetzen.

Ministertreffen am 4. und 5. Mai

Am 4. und 5. Mai werden die Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten der Konventionen im Rahmen eines hochrangigen Treffens zusammenkommen. Dabei werden folgende Themen diskutiert: die Aufnahme des rationellen Umgangs mit Chemikalien und gefährlichen Abfällen in die Nachhaltigkeitsziele 2030; die Möglichkeiten, die Konventionen mittels öffentlich-privater Partnerschaften besser umzusetzen; mögliche Wege, um Abfälle und Verschmutzung zu vermindern und gleichzeitig die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu stimulieren.


Adresse für Rückfragen

Franz Perrez, Botschafter, Chef der Abteilung Internationales, BAFU, Tel. +41 79 251 90 15
Sektion Medien, BAFU, +41 58 462 90 00



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/internationales/mitteilungen.msg-id-66243.html