Konferenz über Chemikalien und gefährliche Abfälle: zahlreiche Fortschritte

Bern, 05.05.2017 - Die Konferenz über Chemikalien und gefährliche Abfälle in Genf geht heute zu Ende. Neue Substanzen wurden den internationalen Konventionen unterstellt, verschiedene Richtlinien über den Umgang mit Abfällen wurden verabschiedet und neue Projekte lanciert. Die Schweizer Delegation ist erfreut über diese Ergebnisse. Sie werden dazu beitragen, die Risiken im Zusammenhang mit Chemikalien und gefährlichen Abfällen weltweit massgeblich zu vermindern.

Vertreterinnen und Vertreter von über 160 Staaten haben vom 24. April bis zum 5. Mai 2017 in Genf an der Konferenz der drei internationalen Konventionen zur Verminderung der Risiken im Zusammenhang mit Chemikalien und gefährlichen Abfällen teilgenommen.

Marc Chardonnens, Direktor des Bundesamtes für Umwelt, betonte zum Abschluss des heutigen Ministertreffens in Genf die Resultate, die an der Konferenz erzielt wurden. «Wir haben bewiesen, dass Fortschritte möglich sind, und werden uns weiterhin für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Natur engagieren.»

Die Staaten einigten sich darauf, alle vorgeschlagenen Substanzen dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe zu unterstellen. Das Flammschutzmittel Decabromdiphenylether sowie die kurzkettigen Chlorparaffine, die unter anderem als Weichmacher in Kunststoffen verwendet werden, wurden neu in die Liste der weltweit zu eliminierenden Substanzen aufgenommen.

Im Rahmen des Basler Übereinkommens über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle wurde die öffentlich-private Partnerschaft für den nachhaltigen Umgang mit ausgedienten Computern und ausgedientem Zubehör (Partnership for Action on Computing Equipment, PACE) mit der Verabschiedung von Richtlinien über die Behandlung solcher Abfälle abgeschlossen. Gleichzeitig wurde eine neue Partnerschaft über die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen aufgegleist, und es wurden weitere Richtlinien verabschiedet über den vernünftigen Umgang mit Abfällen und über die besondere Behandlung von Abfällen, welche persistente organische Schadstoffe enthalten.     

Vier Chemikalien wurden neu dem Rotterdamer Übereinkommen unterstellt: die Insektizide Carbofuran und Trichlorfon, Tributylzinn (TBT), welches in Antifouling-Anstrichen für Schiffe eingesetzt wird, sowie die kurzkettigen Chlorparaffine. Die Ausfuhr dieser Substanzen ist künftig nur erlaubt, wenn das Empfängerland zuvor über die Gefährlichkeit der Produkte angemessen informiert wurde und seine Zustimmung gegeben hat.

Zur Bewältigung des Problems der gefährlichen Stoffe, die mangels Konsens unter den Staaten nicht der Konvention unterstellt werden können, wird ein gesondertes Verfahren eingerichtet. Zu diesen Substanzen zählen namentlich Chrysotil-Asbest sowie eine Pestizid-Formulierung, die Paraquat enthält. Gegen den Willen einer grossen Mehrheit der Staaten, darunter auch der Schweiz, wurde an der Konferenz kein Beschluss über die Reglementierung dieser Substanzen getroffen.


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