Quecksilber: erste Konferenz des Minamata-Übereinkommens in Genf

Bern, 06.09.2017 - Die erste Vertragsparteienkonferenz des Minamata-Übereinkommens findet vom 24. bis 29. September in Genf statt. Mit diesem Übereinkommen sollen die von Quecksilber ausgehenden Risiken weltweit vermindert werden. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass das Sekretariat des Übereinkommens in Genf angesiedelt wird. Die Stadt beherbergt bereits das Kompetenzzentrum für Chemikalien und gefährliche Abfälle. Im Rahmen des vom Bundesrat am 6. September 2017 verabschiedeten Mandats unterstützt die Schweiz im Übrigen die vorgeschlagenen technischen Bestimmungen und die Entwicklung der zukünftigen Aktivitäten.

Das Minamata-Übereinkommen (Minamata-Konvention) hat zum Ziel, Menschen und Umwelt weltweit vor Quecksilberemissionen, die von Menschen verursacht werden, zu schützen. Das Übereinkommen regelt die Verwendung dieses Schwermetalls in Herstellungsprozessen und Produkten sowie die Verminderung von Emissionen und die Behandlung von quecksilberhaltigen Abfällen (siehe Kasten).

Die Schweiz ist Gastgeberin der ersten Vertragsparteienkonferenz der Minamata-Konvention über Quecksilber (COP1), die vom 24. bis 29. September 2017 in Genf stattfinden wird. Bundespräsidentin Doris Leuthard wird das Ministersegment der Konferenz am 28. September eröffnen. Marc Chardonnens, Direktor des Bundesamts für Umwelt (BAFU), wird im Rang eines Staatssekretärs die Konferenz präsidieren.

Die COP1 steht unter dem Slogan «Make Mercury History» und bietet Gelegenheit, diesen wichtigen umweltpolitischen Schritt gebührend zu feiern. Neben den anstehenden Entscheidungen über die Umsetzung des Übereinkommens müssen die Mitgliedstaaten auch über den Standort des Sekretariats der neuen Konvention befinden. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass das Sekretariat in Genf angesiedelt wird, wo sich bereits dasjenige der drei Übereinkommen über Chemikalien und gefährliche Abfälle befindet. Würde das neue Sekretariat in das bestehende Kompetenzzentrum integriert, so liessen sich Synergien und Kosteneinsparungen erzielen.

Erste Leitlinien

An der COP1 sollen erste technische Leitlinien verabschiedet werden, zum Beispiel über Verfahren des Quecksilberexports, über Standards für Quecksilberemissionen oder über die Ausarbeitung von Umsetzungsplänen für Länder mit kleingewerblichem Goldabbau. Die Schweizer Delegation wird die Beschlussanträge unterstützen und sich für die Weiterführung der technischen Arbeiten aussprechen, welche die Umsetzung des Übereinkommens in den Vertragsstaaten erleichtern.

Anpassung des schweizerischen Rechts

Dank der bestehenden strikten Bestimmungen erfüllt die Schweiz bereits grösstenteils die Anforderungen des Übereinkommens bezüglich der Eliminierung quecksilberhaltiger Produkte und des Verbots von Quecksilber in Industrieprozessen. Im Hinblick auf das übergeordnete Ziel der Konvention, nämlich die Verminderung der Verwendung von Quecksilber auf globaler Ebene, wurden im November 2016 Änderungsvorschläge zu vier Verordnungen in die Vernehmlassung gegeben. Damit will die Schweiz einen Beitrag zur Reduktion des weltweiten Angebots an rezykliertem Quecksilber leisten und eine definitive und umweltgerechte Lagerung dieses Schwermetalls fördern. Der Bundesrat dürfte sich noch im laufenden Jahr zu diesem Thema äussern.

Das Minamata-Übereinkommen über Quecksilber (Minamata-Konvention)

Quecksilber ist ein hochgiftiges, gesundheits- und umweltschädigendes Schwermetall. Die Minamata-Konvention trägt ihren Namen deshalb, weil sich in der japanischen Stadt Minamata ab den 1940er-Jahren eine sehr schwere Quecksilbervergiftung ereignete. Das Übereinkommen wurde 2013 von der internationalen Staatengemeinschaft angenommen und von der Schweiz am 26. Mai 2016 ratifiziert. Es trat am 16. August 2017 in Kraft.


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