Bern, 23.11.2017 – Das Abkommen zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU wurde am 23. November 2017 in Bern in Anwesenheit der Bundespräsidentin Doris Leuthard und des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker unterzeichnet. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, müssen die Parlamente der Schweiz und der EU der Ratifikation zustimmen.

Das Emissionshandelssystem (EHS) ist ein wichtiges Instrument der Klimapolitik. Es bezweckt die Reduktion der Treibhausgasemissionen in den Sektoren mit dem höchsten Ausstoss. In der Schweiz sind derzeit 54 CO2-intensive Unternehmen ins EHS eingebunden (siehe Faktenblatt). Durch die Verknüpfung der beiden Systeme würden diese Unternehmen Zugang zu einem grösseren liquideren Markt erhalten und kämen in den Genuss derselben Wettbewerbsbedingungen wie Unternehmen aus dem EU-Raum. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens werden auch die Emissionen der Luftfahrt ins schweizerische EHS einbezogen. Im europäischen System ist dies bereits heute der Fall. Analog zur vorgesehenen Regelung in der EU dürften davon lediglich Inlandflüge sowie Flüge von der Schweiz in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen sein.
Die erforderlichen Änderungen des CO2-Gesetzes wurden Ende August 2016 zusammen mit der künftigen Klimapolitik der Schweiz in die Vernehmlassung gegeben. Zwar wurde der Einbezug der luftfahrtbezogenen Emissionen ins schweizerische EHS von einzelnen Seiten kritisiert, aber das Abkommen über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung.
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union am 23. November 2017 ist ein wichtiger Schritt hin zur Verknüpfung der beiden Systeme. Nun müssen die Parlamente der Schweiz und der EU der Ratifizierung zustimmen. Zu diesem Zweck wird dem Parlament eine Botschaft zur Genehmigung des Abkommens und zur dafür erforderlichen Teilrevision des CO2-Gesetzes unterbreitet werden.
Letzte Änderung 01.10.2018