Paris: Abkommen über die internationale Klimapolitik verabschiedet

Bern, 12.12.2015 - Die Vertreterinnen und Vertreter aus 195 Ländern haben heute an der 21. Klimakonferenz in Paris nach jahrelangen, schwierigen Verhandlungen ein für alle Staaten rechtlich bindendes Abkommen verabschiedet, das bezweckt, den globalen Anstieg der Temperaturen auf klar weniger als 2 Grad zu begrenzen. Die Schweiz, die sich in diesem Prozess sehr engagiert hat, ist erfreut über den Ausgang der Verhandlungen. Die in Paris erzielte Einigung ist eine solide Basis, die differenzierte, robuste, nachhaltige und dynamische Elemente enthält. Allerdings müssen den Worten nun Taten folgen. So müssen die angekündigten nationalen Ziele umgesetzt werden. Sie sind zu überprüfen, und die Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen sind regelmässig anzupassen.

Das Abkommen sieht vor, dass alle Länder ein Reduktionsziel ausarbeiten und bekanntgeben und dieses in 5-Jahres-Zyklen überprüft wird. Die bisherige strikte Unterscheidung in zwei Kategorien von Industrie- und Entwicklungsländern entfällt weitgehend, womit die Realität besser abgebildet wird. Die grossen Emittenten werden so in die Pflicht genommen. Aus Schweizer Sicht ist dies eine unverzichtbare Voraussetzung für die künftige Klimapolitik.

Das Abkommen trägt dem unterschiedlichen sozio-ökonomischen Entwicklungsstand der einzelnen Länder Rechnung. Bei der Emissionsminderung und der Anpassung an den Klimawandel liegt die Verantwortung bei den einzelnen Staaten. Damit die Gesamtübersicht gewahrt wird und bestimmt werden kann, welche zusätzlichen Anstrengungen nötig sind, sieht das Abkommen ein Monitoring der Bemühungen vor, das sich auf einheitliche Daten stützt. Zudem soll die Transparenz auf allen Ebenen gestärkt werden (siehe Kasten), damit die Anstrengungen der einzelnen Staaten offengelegt und verglichen werden können.

Der Umfang der im Abkommen genannten Verpflichtungen reicht jedoch noch nicht aus, um den Anstieg der globalen Erwärmung auf klar unter 2 Grad zu begrenzen. Mehrere Bestimmungen sind an den kommenden Klimakonferenzen zu konkretisieren. Die in Paris definierten Grundlagen müssen in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden. Die Schweiz hat sich verpflichtet, bis 2030 ihre Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Die Schweiz wird sich zudem weiter dafür engagieren, dass der Kreis der finanziellen Geber - sowohl die Zahl der Geberstaaten als auch die privaten Mittel - ausgeweitet wird.

KASTEN
Eckpunkte des Abkommens von Paris

Differenzierung: Die von einem Land erwarteten Klimaziele und Reduktionsleistungen sollen seiner Leistungsfähigkeit und der Höhe der Emissionen entsprechen und nicht allein der Zugehörigkeit zu einer Länderkategorie. Die überwiegende Mehrheit der Artikel gilt für alle Vertragsparteien. Eine Ausweitung des Geberkreises erfolgt jedoch nur auf freiwilliger Basis.

Ambition: Das Ziel des Abkommens besteht darin, den Anstieg der globalen Erwärmung auf weniger als 2 Grad Celsius zu begrenzen und die Bemühungen um einen Temperaturanstieg von maximal 1,5 Grad Celsius fortzusetzen. Die Absenkung der Ermissionen (peaking) soll möglichst rasch erreicht werden.

Emissionsminderung: Jeder Staat muss in regelmässigen Abständen nationale Ziele erarbeiten und kommunizien und führt geeignete Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen durch.

Marktmechanismen: Im Rahmen der Klimakonferenz wurde Kooperation als wichtiges Elemente anerkannt und ein Mechanismus geschaffen, der durch marktwirtschaftliche Anreize (z.B. Ausgabe und Handel von Emissionsreduktionszertifikaten) zur Emissionsminderung beiträgt und die nachhaltige Entwicklung fördert.

Transparenz: Die Staaten müssen ein Inventar ihrer Treibhausgas­emissionen, Angaben über die erzielten Fortschritte bezüglich der Emissionsreduktionsziele bekanntgeben. Sie sollten über die Auswirkungen der Klimaerwärmung sowie Informationen über getroffene Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ebenfalls berichten. Dies erlaubt eine Einschätzung und Überprüfung der Anstrengungen jeder Vertragspartei.

Schäden und Verluste: Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit und der Solidarität stärken die Vertragsparteien die erforderlichen Ansätze zur Begrenzung der Schäden und Verluste, die durch die Klimaerwärmung hervorgerufen werden. Dazu gehören namentlich Frühwarnsysteme sowie die Risikobeurteilung und das Risikomanagement.

Finanzierung: Die Industrieländer sollen weiterhin Finanzmittel aus verschiedenen Quellen mobilisieren. Dabei ist den Bedürfnissen und Prioritäten der Entwicklungsländer Rechnung zu tragen. Andere Länder mit entsprechender Kapazität sind eingeladen, ebenfalls Unterstützung zu leisten.

Wälder: Die Staaten sollten die Senkenwirkung der Wälder erhalten und stärken und die Emissionen verringern, die durch Abholzungen entstehen.


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