Die Raumplanung hat die Aufgabe, die Nutzung des Raumes zu koordinieren und aufeinander abzustimmen. Als wichtigstes Ziel verpflichtet das Raumplanungsgesetz (RPG) Bund, Kantone und Gemeinden, das Baugebiet vom Nichtbaugebiet zu trennen. Diese haben mit den Instrumenten der Raumplanung dafür zu sorgen, dass die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt wird und kompakte Siedlungen geschaffen werden.
Siedlungen, Bauten und Anlagen sollen sich in die bestehende Landschaft einordnen. See- und Flussufer sollen freigehalten und der öffentliche Zugang dazu erleichtert werden. Naturnahe Landschaften und Erholungsräume sollen erhalten bleiben und die Wälder sollen ihre Funktionen erfüllen können. Die Siedlungen sind nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten. Sie sollen unter anderem viele Grünflächen und Bäume enthalten.
In den Planungsgrundsätzen fordert das RPG insbesondere die Schonung der Landschaft und die Gestaltung der Siedlungen entsprechend den Bedürfnissen der Bevölkerung. Als wichtigste Instrumente stehen der Raumplanung auf kantonaler Ebene der kantonale Richtplan und auf kommunaler Ebene die kommunalen Nutzungspläne zur Verfügung. Die Vorgaben dieser beiden Instrumente werden in weiteren Planungsinstrumenten verfeinert und durch Instrumente anderer Politiken ergänzt. Das BAFU beurteilt die kantonalen Richtpläne unter anderem aus Sicht der landschaftspolitischen Ziele.
Weiterführende Informationen
Dokumente
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Umwelt und Raumplanung bei SeilbahnvorhabenVollzugshilfe für Entscheidbehörden und Fachstellen, Seilbahnunternehmungen und Umweltfachleute. 2013
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Golf: Raumplanung - Landschaft - UmweltEmpfehlungen. 1998
Recht
Letzte Änderung 02.10.2018