Bundesrat schafft die Voraussetzungen für grenzüberschreitenden Nationalpark

Bern, 21.02.2018 - Der Bundesrat hat am 21. Februar 2018 einen Staatsvertrag mit Italien sowie Anpassungen in der Pärkeverordnung (PäV) genehmigt. Beide Geschäfte sind formelle Grundlagen für die Schaffung eines neuen Nationalparks. Ob ein solcher im Tessin entstehen soll, entscheidet die lokale Bevölkerung an einer Volksabstimmung.

Im Kanton Tessin planen acht Gemeinden einen neuen Nationalpark gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG). Dieses Projekt des Locarnese schliesst aus einem natur- und kulturräumlichen Selbstverständnis mit dem Valle dei Bagni auch italienisches Staatsgebiet mit ein. Ein Teil des Projekts würde somit in Italien zu liegen kommen. Der Bundesrat hat am 21. Februar 2018 einen Staatsvertrag genehmigt, der die zukünftige grenzüberschreitende Zusammenarbeit regelt. Der Vertrag tritt in Kraft, sofern die beteiligten Tessiner Gemeinden dem neuen Nationalpark in einer Volksabstimmung zustimmen und der Bund dem Park anschliessend das Label Park von nationaler Bedeutung verleihen kann.

Ebenfalls in der Sitzung vom 21. Februar 2018 hat der Bundesrat die Pärkeverordnung (PäV) angepasst. Damit schafft er rechtlich die Möglichkeit, dass Nationalpärke über die Landesgrenze hinaus errichtet werden können. Die Anforderungen für die Verleihung des Parklabels werden mit der angepassten Verordnung nicht verändert.

Mit diesen Entscheiden des Bundesrats sind alle im Kompetenzbereich des Bundes liegenden Voraussetzungen geschaffen, damit die lokale Bevölkerung in Kenntnis aller Fakten über das Nationalpark-Projekt des Locarnese abstimmen kann.

Pärke in der Schweiz

Der Bund anerkennt das Potenzial des Nationalpark-Projekts im Locarnese. Auf Gesuch des Kantons Tessin und der Parkträgerschaft unterstützt er dieses Projekt seit 2011 beratend und mit Finanzhilfen. Es wurde in einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der Parkträgerschaft aus den acht Gemeinden, den „Patriziati“, dem Kanton Tessin und dem Bund entwickelt. Die Pärkepolitik der Schweiz beruht auf den Prinzipien, dass ein Park aus einer regionalen Initiative entsteht und die lokale Bevölkerung zustimmt. Der Bund fördert die Pärke von nationaler Bedeutung mit Finanzhilfen, der Verleihung des Parklabels und der Möglichkeit, Parkprodukte zu zertifizieren.


Adresse für Rückfragen

Sektion Medien BAFU, Tel. +41 58 462 90 00



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/landschaft/mitteilungen.msg-id-69858.html