Am 19. September 2008 hat der Schweizerische Bundesrat die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) geändert. Baumaschinen mit einer Leistung ab 18 kW müssen einen Partikelemissionsgrenzwert einhalten oder alternativ mit einem LRV-konformen Partikelfiltersystem ausgerüstet sein.
Betroffen sind alle Baumaschinen mit 18-37 kW Leistung ab Baujahr 2010 sowie alle Baumaschinen ab 37 kW ab Baujahr 2000. Ab dem 1. Mai 2015 gelten die Bestimmungen auch für Baumaschinen ab 37 kW mit Baujahr vor 2000.
Die BAFU Filterliste enthält je eine Liste der Partikelfiltersystem-Typen sowie der Motoren-Typen, welche den Anforderungen der LRV entsprechen und deren Konformität durch eine Konformitätsbewertungsstelle bescheinigt wurden. Die Stellen, welche die Prüfung und die Konformitätsbewertung durchführen, müssen von ihrer nationalen Akkreditierungsstelle akkreditiert und vom BAFU anerkannt sein.
Die Partikelanzahl-Emissionen werden nach dem Programm der UN/ECE zur Partikelmessung ermittelt. Das technische Prüfverfahren der LRV für Partikelfiltersysteme richtet sich nach der Schweizer Norm SN 277206 der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV). Die SN 277206 ersetzt die Schweizer Regel SNR 277205.
Administrativ beruht die Anerkennung von LRV-konformen Partikelfiltersystem- und Motoren-Typen auf einem Konformitätsbewertungsverfahren, bestehend aus der Prüfung selbst und der Konformitätsbewertung aufgrund des Prüfberichtes. Als Resultat erhält der Hersteller eine Konformitätsbescheinigung der Konformitätsbewertungsstelle. Der Käufer erhält vom Hersteller eine Konformitätserklärung.
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Letzte Änderung 30.04.2021