Rechtlicher Stellenwert

Vollzugshilfe

Diese Partikelfilterliste ist eine Vollzugshilfe des BAFU als Aufsichtsbehörde und richtet sich primär an die Vollzugsbehörden. Sie konkretisiert unbestimmte Rechtsbegriffe von Gesetzen und Verordnungen und soll eine einheitliche Vollzugspraxis fördern. Berücksichtigen die Vollzugsbehörden diese Vollzugshilfe, so können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht rechtskonform vollziehen; andere Lösungen sind aber auch zulässig, sofern sie rechtskonform sind. Das BAFU veröffentlicht solche Vollzugshilfen (bisher oft auch als Richtlinien, Wegleitungen, Empfehlungen, Handbücher, Praxishilfen u.ä. bezeichnet) in seiner Reihe «Umwelt-Vollzug».

Umfang

Zu dieser Vollzugshilfe gehören:

  • alle Webseiten, die mit der Internetadresse http://www.bafu.admin.ch/partikelfilterliste/ beginnen.
  • alle Bilder, Grafiken und Tabellen auf diesen Seiten
  • alle auf diesen Seiten verlinkten und herunterladbaren Dokumente, ausser sie sind als nicht-zugehörige Dokumente gekennzeichnet.

Nicht zu dieser Vollzugshilfe gehören:

  • Webseiten, auf die von der Vollzugshilfe aus verlinkt wird
  • verlinkte und herunterladbare Dokumente, wenn sie als nicht-zugehörige Dokumente gekennzeichnet sind.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 30.04.2021

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