Verstärkte internationale Anstrengungen für bessere Luftqualität

Bern, 05.09.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. September 2018 die Botschaft zur Genehmigung der Änderung des Protokolls von Göteborg über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung verabschiedet. Dank des revidierten Protokolls soll die Belastung durch Luftschadstoffe weiter sinken. Dies wirkt sich positiv auf die Gesundheit der Bevölkerung und auf die Umwelt aus.

Das von 1999 stammende Protokoll von Göteborg ist eines der Zusatzprotokolle zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Die Schweiz hat ein grosses Interesse an einem wirksamen Übereinkommen zur Begrenzung der Luftverschmutzung in Europa, da sie von den Emissionen anderer Länder direkt betroffen ist. Ziel dieses Protokolls ist es, dass weniger Schwefeldioxid, Stickoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen in die Luft gelangen. Diese Luftschadstoffe wirken sich schädlich auf die menschliche Gesundheit und empfindliche Ökosysteme aus.

Ziele präzisiert

Um nach den Reduktionszielen der ersten Etappe auch die gesundheitlichen und ökologischen Ziele des Protokolls zu erfüllen, müssen die Schadstoffemissionen der 25 Vertragsparteien aus Europa sowie den USA und Kanada noch weiter sinken. Die Anforderungen des Protokolls wurden deshalb an den Stand der Wissenschaft und der Technik angepasst. Sie betreffen die Emissionen von industriellen Anlagen, die Verwendung von organischen Lösungsmitteln, die Abgase von Motorfahrzeugen und Maschinen sowie die Ammoniakemissionen, die bei der Tierhaltung in der Landwirtschaft entstehen. Das revidierte Protokoll enthält in dieser zweiten Etappe auch präzisierte nationale Emissionsreduktionsziele, die ab 2020 für die vier oben genannten Luftschadstoffe sowie neu auch für Feinstaub gelten.

Die Ziele und Anforderungen des revidierten Protokolls stehen im Einklang mit dem schweizerischen Umweltrecht – insbesondere durch die Revision 2018 der Luftreinhalte-Verordnung – sowie mit dem Luftreinhaltekonzept von 2009 und der Agrarpolitik 2014-2017. Durch die Umsetzung sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene wird eine weitere Verbesserung der Luftqualität erfolgen. Dies wiederum wirkt sich positiv auf die Gesundheit der Bevölkerung und auf die Umwelt aus. Die Botschaft zur Änderung des Göteborg-Protokolls wird den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.


Adresse für Rückfragen

Richard Ballaman, Leiter Sektion Luftqualität, Bundesamt für Umwelt, Tel. +41 58 462 64 96, richard.ballaman@bafu.admin.ch



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