Gefahrenprozesse und Gefahrengrundlagen

In der Schweiz spielt der Umgang mit Naturgefahren auf Grund der geografischen Gegebenheiten seit jeher eine grosse Rolle. An vielen Orten stellen Naturgefahren eine Bedrohung für Menschen, Sachwerte und Infrastrukturen dar. Der Bund hat den Auftrag, den Schutz der Bevölkerung und erheblicher Sachwerte vor Naturgefahren sicherzustellen.

Die Schweiz ist regelmässig von Hochwasser und Murgängen, Rutschungen, Sturzprozessen (Stein- und Blockschlag wie auch Fels- und Bergstürzen), Lawinen und Stürmen betroffen. Auch Waldbrand, Trockenheit, Hitze- und Kältewellen können sich ereignen. Starke Erdbeben sind zwar selten; wie die Geschichte zeigt, können sie jedoch auch in der Schweiz vorkommen und stellen ein bedeutendes Risiko dar.

Gemäss dem gesetzlichen Auftrag aus dem Wald- und Wasserbaugesetz befasst sich das BAFU mit Wasserprozessen wie Hochwasser und Murgängen, Rutschungen und Hangmuren, Steinschlag, Felssturz und Bergsturz und Lawinen. Auch die Prozesse Erdbeben, Sturm und Waldbrand fallen in seinen Zuständigkeitsbereich. Für klimatische und meteorologische Naturgefahren wie Hitze- und Kältewellen ist hingegen das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz zuständig.

Damit auf Naturgefahren angemessen reagiert werden kann, muss zuerst die Gefährdung erkannt werden. Aus diesem Grund ist es von zentraler Bedeutung, dass entsprechende Gefahrengrundlagen erarbeitet werden. Zudem muss mit einem permanenten Monitoring der Gefahrenprozesse sichergestellt werden, dass sowohl aktuell drohende Gefahren wie auch generelle Veränderungen der Gefährdungssituation, beispielsweise als Folge der Klimaveränderung, frühzeitig erkannt werden.

Informationen zu den einzelnen Gefahrenprozessen

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Letzte Änderung 06.08.2021

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