Aus der Gefahrenbeurteilung und Risikobewertung werden Massnahmen abgeleitet und geplant. Mit der geeigneten Kombination von verschiedenen Schutzmassnahmen können Risiken im Sinne des integralen Risikomanagements reduziert oder auf einem akzeptablen Mass gehalten werden.
Um Schäden durch Naturgefahren zu verhindern oder zu mindern, müssen alle möglichen Arten von Schutzmassnahmen berücksichtigt werden:
Die Wahl der Massnahmen respektive deren Kombination werden aufgrund sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Kriterien optimiert.
Der Bund unterstützt die Kantone bei der Planung und Realisierung von Schutzmassnahmen gegen Wasser- und Sturzprozesse, Rutschungen und Lawinen.
Genauere Informationen zur Abwicklung von Schutzprojekten im Bereich Naturgefahren finden Sie hier:
Letzte Änderung 29.10.2018