Die Unesco anerkennt den Umgang mit der Lawinengefahr als immaterielles Kulturerbe

Bern, 29.11.2018 - Heute hat die Unesco den Umgang mit der Lawinengefahr in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingetragen. Die kollektiven Kenntnisse, Erfahrungen und Strategien zum Umgang mit dieser Naturgefahr bilden ein lebendiges Kulturerbe der alpinen Regionen, das ständig erneuert wird. Seine Anerkennung durch die Unesco unterstreicht das Zusammenspiel von traditionellem Wissen, Technologie und Volkskultur im immateriellen Kulturerbe.

Das 13. Zwischenstaatliche Komitee für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat an seiner Sitzung in Port-Louis, Republik Mauritius, am 29. November 2018 beschlossen, den Umgang mit der Lawinengefahr auf seine repräsentative Liste aufzunehmen.

Die Lawinen führten im Alpenraum zu neuen Formen des kollektiven Umgangs mit Risiken. Im Laufe der Jahrhunderte hat die alpine Bevölkerung Strategien entwickelt, um dieser Gefahr zu begegnen. Dazu gehören die Ausbildung von Suchhunden wie den bekannten Bernhardinern, Analysen der Schneedecke, die Dokumentation der Lawinen, Schutzmassnahmen für die Unterkünfte, die Ausbildung von Bergführerinnen und Bergführern oder die Weitergabe von Erzählungen. Dieses technische, gesellschaftliche und kulturelle Repertoire wird durch die Bevölkerung und durch Expertinnen und Experten ständig erneuert. Es dient dazu, Lawinen vorauszusehen, sich davor zu schützen und Opfer zu retten. Die Aufnahme in die Repräsentative Liste zeigt, dass der Umgang mit Naturgefahren nicht nur mit technischen Schwierigkeiten, sondern auch mit kulturellen Herausforderungen zu tun hat, denen jede Gesellschaft ihre eigenen Antworten entgegenbringt und an zukünftige Generationen weitergibt.

Die Kandidatur wurde im März 2017 durch die Schweiz und Österreich gemeinsam eingereicht. Sie entstand aus einer Zusammenarbeit des Bundesamts für Kultur (BAK), des Instituts für Schnee- und Lawinenforschung (SLF), des Schweizer Alpen-Clubs (SAC), des Schweizer Bergführerverbands (SBV), des Bundesamts für Umwelt (BAFU) der Fondation Barry und des Kantons Wallis sowie der Österreichischen UNESCO-Kommission und der österreichischen Institutionen und Vereine, die im Bereich des Umgangs mit der Lawinengefahr aktiv sind. Die Massnahmen zur Begleitung der Kandidatur sensibilisieren die Bevölkerung durch Ausbildungen, Informationsaustausch und Ausstellungen für die Lawinengefahr und ihre kulturelle Bedeutung.

«Kenntnisse und Techniken des Trockenmauerbaus» wurde ebenfalls in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingetragen. Diese Aufnahme ist das Resultat einer multinationalen Kandidatur unter der Federführung Griechenlands, an der die Schweiz, Kroatien, Spanien, Frankreich, Italien, Slowenien und Zypern beteiligt sind. Das Dossier anerkennt eine weitverbreitete und den lokalen Besonderheiten angepasste Technik. Es zeigt gleichzeitig die Wichtigkeit der internationalen Zusammenarbeit für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes auf.

Kandidaturen der Schweiz

Im Oktober 2014 hat der Bundesrat eine Vorschlagsliste von acht Schweizer Traditionen genehmigt, deren Kandidaturen der Unesco laufend für eine Aufnahme auf die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit vorgelegt werden. Neben dem 2016 von der Unesco aufgenommenen Winzerfest in Vevey, der 2017 aufgenommenen Basler Fasnacht und dem Umgang mit der Lawinengefahr sind auf dieser Vorschlagsliste das Uhrmacherhandwerk, Schweizer Grafikdesign und Typografie, die Schweizer Alpsaison, der Jodel sowie die Historischen Prozessionen in Mendrisio aufgeführt. Deren Kandidatur wurde im März 2018 eingereicht.

Mit dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes, das sich von der Welterbekonvention unterscheidet, will die Unesco ein Kulturerbe thematisieren und schützen, das weniger mit Bauten oder Räumen zusammenhängt, sondern in erster Linie mit der Zeit sowie mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen. Dieses Erbe umfasst lebendige Traditionen wie mündliche Ausdrucksformen, darstellende Künste, gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste, Kenntnisse im Umgang mit der Natur und der Umwelt sowie Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Es widerspiegelt somit die kulturelle Vielfalt und zeugt von der menschlichen Kreativität.


Adresse für Rückfragen

Zu den Abläufen und Kandidaturen:
Anne Weibel, Leiterin Kommunikation, Bundesamt für Kultur, Tel.: 058 462 79 85, anne.weibel@bak.admin.ch

Zum Umgang mit der Lawinengefahr:
Das WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF, Martin Heggli, Verantwortlicher Kommunikation SLF, Tel. +41 81 417 03 56, medien@slf.ch

Schweizer Alpen-Club SAC, Daniel Marbacher, Geschäftsführer, Tel.: +41 31 370 18 01, daniel.marbacher@sac-cas.ch


Schweizer Bergführerverband – SBV. Pierre Mathey, Geschäftsführer, Tel.: +41 79 330 14 11, pierre.mathey@4000plus.ch

Bundesamt für Umwelt: Reto Baumann, Abteilung Gefahrenprävention, Tel. 058 464 78 38, reto.baumann@bafu.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Kultur
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Bundesamt für Umwelt BAFU
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