10. Newsletter Programmvereinbarungen im Umweltbereich Januar 2013

Abschluss des Nachbesserungsjahr zur ersten Programmperiode sowie Reporting zum ersten Jahr der zweiten Programmperiode

Daniel Lehmann, Sektion Finanzen & Controlling

Eine der wichtigen Erfahrungen zum Abschluss der ersten Programmperiode war die Erkenntnis, dass die Zielerfüllung bei vierjährigen Programmvereinbarungen selten eine «Punktlandung» sein wird. Angesichts der komplexen Umsetzungsprozesse auf Kantons- und Gemeindeebene mit ihren spezifischen Bewilligungsverfahren sowie in Anbetracht der Unplanbarkeit von Naturvorgängen ist dies nicht erstaunlich. Die Bedeutung des sogenannten «Nachbesserungsjahrs» für die programmorientierte Subventionspolitik ist somit gross.

Im Verlaufe dieses Nachbesserungsjahrs 2012 wurden von vielen Kantonen und in vielen Umweltbereichen wichtige Arbeiten im Hinblick auf eine optimale Erfüllung der Vereinbarungen zur ersten Programmperiode geleistet. Die Berichterstattung der Kantone zu diesen Arbeiten erfolgt nun im Rahmen des dafür spezifisch vorbereiteten Reportings. Auf der Grundlage dieser Informationen wird das BAFU anschliessend die definitive Auswertung der ersten Programmperiode erstellen und publizieren können. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse und werden die Kantone darüber informieren.

Gleichzeitig findet in diesen Wochen das erste Reporting zur zweiten Programmperiode statt. Die Formulare dazu wurden aufgrund der Erfahrungen aus der ersten Programmperiode weiterentwickelt. Dabei wurden auch die Indikatoren der angepassten Programmvereinbarungen berücksichtigt. Weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten in unserer Rubrik «Questions & Answers». Wir danken Ihnen bereits heute für Ihre Berichterstattung!

 


Weiterentwicklung der Programmpolitik im Bereich des Waldgesetzes 

Bruno Röösli, Stv. Leiter Abteilung Wald, BAFU

Die zweite 4-Jahresperiode der Programmvereinbarungen (PV) hat kaum begonnen, da laufen bereits Überlegungen zur Weiterentwicklung der Programmpolitik im Bereich Wald für die dritte Programmperiode (2016-2019) - und darüber hinaus an. Wozu dieser lange Vorlauf, nachdem doch die Kinderkrankheiten der ersten Periode in der laufenden zweiten Periode weitgehend auskuriert werden konnten? Es gibt dazu verschiedene Erklärungen:

Zum einen denken Forstleute langfristig! Die Umsetzung der Waldpolitik 2020 erfordert zur Förderung der Prävention und Bekämpfung von Schadorganismen ausserhalb des Schutzwaldes eine Ergänzung des Waldgesetzes. In diesem Prozess werden auch bestehende Subventionstatbestände gemäss Waldgesetz überprüft und angepasst (z.B. Ausrichtung der Jungwaldpflege auf den Klimawandel). Noch in diesem Jahr soll die Vernehmlassung dazu erfolgen, damit 2014 die parlamentarische Beratung über die Bühne gehen kann. Mit diesem Fahrplan ist eine Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen in der dritten Programmperiode möglich.

Zum anderen haben Kluge nie ausgelernt! Die Effizienz von Programmvereinbarungen kann durch Vereinfachungen und Optimierungen bei Ansprechpersonen sowie Vertragsanpassungen noch verbessert werden. Es soll aber auch die Effektivität, das heisst die Wirksamkeit des Einsatzes der Bundesmittel überprüft und gegebenenfalls verbessert werden. Bisher werden hauptsächlich leistungsbezogene Massnahmen eingekauft, welche in die gewünschte Richtung wirken, wie gepflegte Jungwaldfläche oder ausgeschiedene Altholzinseln. Im Optimalfall kann der Bund aber künftig von den Kantonen einen gewünschten Zustand einkaufen. Mögliche Indikatoren dazu wären z.B. «Fläche an den Klimawandel angepasste Waldbestände» oder «Menge/Verteilung von Totholz». Auf Grund der bisherigen Erfahrungen sowie mithilfe neuer Monitoring-Instrumente, wie z.B. (semi-) automatisierter Auswertung digitaler Luftbilder kann ein weiterer Entwicklungsschritt geprüft werden. Denkbar ist auch, dass sich Bund und Kanton auf Basis gemeinsamer Indikatoren auf eine angestrebte Waldentwicklung einigen und die Förderung an diesen Zustand ausgerichtet wird. Bei Bedarf können Pilotversuche oder Fallstudien angelegt werden, um die neuen Ideen zu testen. Bei diesen Überlegungen bringt die Forstdirektorenkonferenz ihre Erfahrungen und Anliegen aktiv ein. Eine föderale Umsetzung der Waldpolitik erfordert eine partnerschaftliche Weiterentwicklung der Programmvereinbarungen. Bund und Kantone loten also weitere Möglichkeiten aus, ihre Finanzmittel für den Wald möglichst effektiv und effizient zu investieren.

 


Q&A

Frage aus den Kantonen: Was ändert sich mit der zweiten Programmperiode an  den Reportingvorlagen?

Antwort aus dem BAFU: Die Reportingvorlagen wurden grundlegend überarbeitet. Als erstes wurden Anpassungen an die geänderten Programmvereinbarungen und Leistungsindikatoren vorgenommen. Zudem wurden Erfahrungen aus der ersten Programmperiode bei der Neugestaltung der Formulare berücksichtigt. Um die Handhabung und Übersicht der Formulare zu verbessern wurden insbesondere folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Strukturierung: Die Formulare sind neu vertikal strukturiert. Jeder Leistungsindikator wird in einer separaten Spalte erfasst.
  • Farbliche Markierung: Zur Erleichterung der Berichterstattung durch die Kantone sind die Zellen farblich markiert.
  • Gelbe Markierung: Bitte ausfüllen!
  • Weisse Markierung: Zu Ihrer Information!
  • Rote Markierung: Erscheint nur bei inkonsistenter Eingabe.
  • Einheiten: Zudem sind zur Erleichterung die relevanten Einheiten für jeden Leistungsindikator angegeben.
  • Finanzielle Angaben: Die Kantons- sowie die Bundesbeiträge werden auf Ebene Programmziel erfasst. Beim Kantonsbeitrag sollen Beträge, welche der Kanton an Dritte ausbezahlt bzw. allfällige Beiträge von Dritten die der Kanton erhalten hat, angegeben werden. Eigenleistungen wie beispielweise Arbeitsstunden von Kantonsangestellten sowie der Beitrag des Bundes sind in diesem Betrag nicht aufzuführen. Ein Hinweis: Die Programme UNESCO-Weltnaturerbe sowie Pärke von nationaler Bedeutung enthalten keine Fragen zum Bereich Finanzen.
  • Monitoring-Kennzahlen: Bei einzelnen Programmen werden neu zusätzlich Monitoring-Kennzahlen abgefragt. Dabei handelt es sich um Detailangaben auf welche die Fachabteilungen des BAFU angewiesen sind.

Drop-Down-Menus erleichtern und vereinheitlichen die Beantwortung der Fragen, wie beispielsweise bezüglich Zielerreichung und Art der geplanten Massnahmen. Kommentare mit Hinweise zum Ausfüllen der Formulare erscheinen bei Auswahl der entsprechenden Zelle automatisch.

 


News aus dem BAFU und aus den Kantonen

Anpassung von Programmvereinbarungen und Publikation im Bundesblatt

Es kommt regelmässig vor, dass Programmvereinbarungen während laufender Programmperiode angepasst und damit neu unterzeichnet werden müssen. Um das Vorgehen zu harmonisieren und den Überblick über Leistungen und Bundesbeiträge jederzeit zu gewährleisten, sind die Kantone gebeten, Anpassungswünsche jeweils per 31. März und 31. Oktober bei der zuständigen Fachabteilung des BAFU anzumelden. Damit werden die Nachverhandlungen, dort wo sie nötig sind, auf zwei Blöcke jährlich konzentriert.

Ebenfalls im Sinne einer Vereinfachung des Verfahrens wird das BAFU in Zukunft auf die vorgängige summarische Publikation der Programmvereinbarungen im Bundesblatt grundsätzlich verzichten. Es hat sich seit der NFA im Jahr 2008 erwiesen, dass eine direkte Beschwerde Dritter durch den Abschluss der Programmvereinbarungen praktisch ausgeschlossen ist, denn in den allermeisten Fällen ist aufgrund der strategischen und globalen Ausrichtung der Programmvereinbarungen kein konkreter Bezug zu Personen, Organisationen oder Projekten herstellbar. Ausgenommen von dieser Praxisänderung ist zurzeit der Bereich „Lärm- und Schallschutz", da im Anhang zur Programmvereinbarung in diesem Bereich die einzelnen Projekte ersichtlich sind und damit ein Individualbezug gegeben ist.

Foto: Franziska Furrer
Franziska Furrer, Leiterin der Zentralen Koordinationsstelle für Programmvereinbarungen im Umweltbereich

Franziska Furrer ist seit 1. Januar 2013 in neuer Funktion als Leiterin der zentralen Koordinationsstelle Programmvereinbarungen (ZKo PV) im BAFU tätig. Sie war bereits in den letzten Jahren mit diversen Aufgaben im Bereich der Programmvereinbarungen tätig. Wir wünschen Ihr viel Erfolg! Der nächste Newsletter PV im Umweltbereich erscheint im August 2013. Anregungen dazu nimmt Franziska Furrer gerne entgegen.

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Letzte Änderung 20.02.2013

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