11. Newsletter Programmvereinbarungen im Umweltbereich September 2013

Christine Hofmann
Christine Hofmann, Vizedirektorin BAFU

Fazit zur ersten Programmperiode

Christine Hofmann, Stellvertretende Direktorin BAFU 

Mit dem Nachbesserungsjahr 2012 konnte die erste Vierjahresperiode der programmorientierten Subventionspolitik vollständig abgeschlossen werden. Die Gesamtauswertung zeigt, dass im Rahmen dieser ersten Programmperiode insgesamt rund 680 Mio. CHF Bundesmittel in Umweltmassnahmen investiert werden konnten. Damit konnten rund u.a. 16'000 Hektaren Naturwaldreservate gegründet und 30'400 Hektaren Schutzwald sowie 150‘500 Hektaren Naturschutzflächen gepflegt werden. Des Weiteren wurden rund 430 Mio. CHF in Schutzbauten im Bereich Wald sowie Wasser investiert, rund 25'000 Personen vor Lärm geschützt, 28 forstliche Betriebsgemeinschaften gegründet und 77 Bundeswildtierschutzgebiete errichtet bzw. erhalten. Diese Kennzahlen illustrieren die grossen Leistungen die mithilfe der Bundesgelder und des Einsatzes der Kantone erreicht werden konnten. Lediglich 15 Mio. CHF mussten infolge nicht ausreichender Leistungserbringung der Bundeskasse zurückbezahlt werden. Dies betraf insbesondere die Programme Schutzbauten sowie Lärm- und Schallschutzmassnahmen, d.h. Programme, deren Umsetzung massgeblich von Baubewilligungsverfahren abhängig ist.

Die Erfahrungen der ersten Programmperiode 2008-2011 zeigen, dass sich das Instrument der Programmvereinbarungen im Umweltbereich grundsätzlich bewährt. Der Paradigmenwechsel von der Subventionierung einzelner Projekte zur Steuerung und Finanzierung anhand umfassender, mehrjähriger Programmvereinbarungen stärkt die strategische Steuerung durch den Bund und schafft gleichzeitig den Kantonen mehr Handlungsspielräume für die operative Umsetzung der vereinbarten Ziele und damit auch für eigene kantonale Schwerpunktsetzungen.

Die erste Programmperiode zeigte aber auch, dass für die mit der Einführung der  Programmvereinbarung bezweckte Effizienzsteigerung bei der Gewährung von Bundesbeiträgen eine Weiterentwicklung des Instruments notwendig war resp. ist. Bereits mit Blick auf die zweite Programmperiode wurden die Programmverhandlungen optimiert sowie die Vorgaben für das Reporting und Controlling der Programmvereinbarungen vereinfacht. Materielle Weiterentwicklungen der Programmpolitiken werden angesichts der langen Vorlaufzeiten erst für die dritte Programmperiode umgesetzt werden können. Die Vorarbeiten dazu haben bereits begonnen.


Reporting und Controlling zum ersten Jahr der zweiten Programmperiode

Franziska Furrer, Leiterin Zentrale Koordinationsstelle Programmvereinbarungen 

Für die zweite Programmperiode wurden die Reportingvorlagen grundlegend überarbeitet. Dabei wurden zwei Ziele verfolgt: Erstens wurden die Reportingvorlagen an die neuen Programmvereinbarungen und geänderten Leistungsindikatoren gemäss neuem Handbuch angepasst und zweitens wurden Erfahrungen und Rückmeldungen aus den Kantonen zur leichteren Handhabung der Vorlagen umgesetzt.

Ende März reichten die Kantone ihre Reportings für das Jahr 2012 in guter Qualität ein. Diverse Kantone haben inzwischen eine interne Koordinationsstelle eingerichtet, was sich offensichtlich positiv auf die Qualität und Administration der Berichterstattung auswirkt. Die Reportings der Kantone wurden durch die Fachabteilungen des BAFU überprüft und die Zielerreichung in den einzelnen Programmzielen bewertet. Die konsolidierte Rückmeldung des BAFU erfolgte Anfangs Juli in brieflicher Form an die Staatskanzleien der Kantone und gleichzeitig per e-Mail an die Fachabteilungen der Kantone.

Prognosen zur Zielerreichung sind nach diesem ersten Jahr der Programmperiode 2012-2015 noch mit Unsicherheiten behaftet. Dies insbesondere da einige Kantone das Jahr 2012 auch als Nachbesserungsjahr für die erste Programmperiode nutzten. Die nun anstehenden Stichprobenerhebungen werden dazu jedoch bereits erste Hinweise liefern.


Ausblick auf die dritte Programmperiode

Kaspar Sollberger und Christina Zimmerli, Abteilung Recht 

Kaum ist das erste Jahr der zweiten Programmperiode abgeschlossen, laufen die Vorbereitungen für die dritte Programmperiode bereits auf Hochtouren. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen verabschiedete die Geschäftsleitung des BAFU strategische Vorgaben zuhanden der dritten Programmperiode. Diese umfassen insbesondere folgende Aspekte:

  • Optimierung der Programmziele und Indikatoren: Programmziele und Indikatoren sollen weiterentwickelt werden.
  • Überprüfung der Bundesbeiträge: Die Bundesbeiträge pro Indikator und Leistungseinheit sollen überprüft werden, dabei sollen die in diversen Kantonen registrierten Übererfüllungen einerseits sowie Untererfüllungen andererseits berücksichtig werden.
  • Rechtzeitiger Einsatz der Alternativerfüllung: Im Rahmen der Programmverhandlungen ist es meist schwierig, den Mittelbedarf und die Leistungserwartungen genau einzuschätzen. Um die Zielvorgaben zu erreichen, ist deshalb das Instrument der Alternativerfüllung über den ganzen Programmverlauf verteilt optimal zu nutzen.
  • Administrative Erleichterungen: Es ist eine weitere Reduktion des administrativen Aufwandes zur Umsetzung der Programmvereinbarungen anzustreben.
  • Verbesserte Kooperation: Im Rahmen des BAFU-internen Projektes «Verstärkung des Vollzugs und der Aufsicht» soll die Zusammenarbeit mit den Kantonen auch mit Blick auf die Programmvereinbarungen im Umweltbereich weiter verbessert werden.

Diese Fragen werden zurzeit unter der Federführung der Abteilung Recht in Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen bearbeitet, sodass Verordnungsbestimmungen sowie das Handbuch PV im Hinblick auf die dritte Programmperiode rechtzeitig überarbeitet werden kann.


Nächster Newsletter

Der nächste Newsletter PV im Umweltbereich erscheint im Januar 2014. Anregungen dazu nimmt Franziska Furrer gerne entgegen.

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Letzte Änderung 02.09.2013

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