Stichprobenkontrolle: Aufgaben und Ziele
Franziska Furrer, Leiterin Zentrale Koordinationsstelle Programmvereinbarungen, Sektion Finanzen & Controlling
Zusätzlich zum jährlichen Controlling-Prozess führen die Fachabteilungen des BAFU mindestens einmal pro Programmperiode eine Stichprobenkontrolle bei den Kantonen durch. Diese Stichprobe verfolgen zwei Ziele:
- Qualitätskontrolle zur Programmumsetzung: Das BAFU überprüft die Umsetzung der Programmvereinbarung den Kanton im Sinne einer hoheitlichen Qualitätskontrolle. Im Rahmen der Stichproben werden ausgewählte, im Handbuch definierte Qualitätsindikatoren geprüft - und dies auf Projekt- oder Massnahmenebene. Dabei werden sowohl die schriftlichen Unterlagen als auch die Umsetzung «im Feld» überprüft. Aufgabe der Stichprobenkontrolle ist also nicht eine lückenlose Überprüfung der kantonalen Umsetzungsarbeiten, sondern eine qualitative Beurteilung der Umsetzung einzelner Qualitätsindikatoren - und dies an ausgewählten Projekten oder Massnahmen.
- Erfahrungsgespräch: Die Stichprobenkontrollen bieten überdies die Chance zu einem Erfahrungsaustausch der Fachexperten/innen von Bund und Kanton zur Umsetzung und Weiterentwicklung der programmorientierten Subventionspolitik. Auf diese Weise gewinnt das BAFU wichtige Erkenntnisse aus der Praxis.
Die Stichprobenkontrollen sind somit ein wichtiges Instrument der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Bund und Kanton im Rahmen der programmorientierten Subventionspolitik - wie dies auch im nachfolgenden Erfahrungsbericht deutlich wird.
Stichprobenkontrolle bei der Jungwaldpflege - ein Erfahrungsbericht
Investitionen für einen naturnahen und leistungsfähigen Wald sicherstellen
Bruno Röösli, Sektionschef, Stellvertretender Leiter Abteilung Wald
Artikel 20 des Waldgesetzes beauftragt uns, den Wald so zu bewirtschaften, dass er seine Funktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen kann (Nachhaltigkeit). Die Weichen zur gezielten Gestaltung des Waldes mit Blick auf seine prioritären Funktionen werden bereits in den ersten Wachstumsjahren gestellt. Im Rahmen der Programmvereinbarung Waldwirtschaft unterstützt der Bund deshalb die Pflege naturnaher und stabiler junger Waldbestände auch ausserhalb des Schutzwaldes und ausserhalb spezieller Biodiversitätsflächen mit pauschalen Flächenbeiträgen («Jungwaldpflege»). Diese Unterstützung findet im vorwettbewerblichen Bereich statt; mit anderen Worten: Es fallen dabei noch keine vermarktbaren Holzprodukte an.
Im Rahmen einer Stichprobenkontrolle, welche in der Regel in einem Kanton einmal pro Vertragsperiode stattfindet, wird auf ausgewählten Flächen exemplarisch überprüft, inwiefern die geltenden Qualitätsvorschriften zur Jungwaldpflege eingehalten werden. Dazu ist erstens den Anforderungen des naturnahen Waldbaus Rechnung zu tragen. Diesbezüglich wird geprüft, ob eine standortgerechte Bestockung gefördert wird, ob bei der vorgängigen Holzernte ein flächiges Befahren vermieden wurde und ob die Strukturvielfalt zur Förderung der Biodiversität berücksichtigt wurde. Zweitens sind die Qualitätsvorschriften der Vollzugshilfe Wald-Wild zu berücksichtigen. Das heisst: Ist die Verjüngung mit standortgerechten Baumarten auf mindestens 75% der Waldfläche ohne Schutzmassnahmen gegen Wildschäden möglich? Wird andernfalls ein Wald-Wild-Konzept erstellt und umgesetzt? Und drittens wird im Rahmen einer Stichprobenkontrolle untersucht, ob der Kanton die vereinbarten Leistungen nachvollziehbar ausweisen kann.
Ebenfalls wichtig ist der Erfahrungsaustausch zwischen Bund und Kanton anlässlich der Stichprobenkontrolle. In einem naturgeprägten System lassen sich Qualitätsindikatoren nicht immer in metrischen Einheiten genau messen und prüfen. Die Interpretation der Daten und Erfahrungen verlangt deshalb ein gemeinsames Gespräch. Zudem fliessen die Erfahrungen der Kantone bei der Umsetzung mit den Waldeigentümern in die Weiterentwicklung der Programmvereinbarung ein. Dies nützt allen Beteiligten!
Q&A
Wann sollen Alternativerfüllungen geplant werden?
Im Rahmen der Programmverhandlungen ist es meist schwierig, den Mittelbedarf und die Leistungserwartungen genau einzuschätzen. Um die die vereinbarten Zielvorgaben zu erreichen, sollte deshalb die Möglichkeit der Alternativerfüllung über den ganzen Programmverlauf optimal genutzt werden. Im jährlichen Reporting kann der Kanton bei den Kommentaren zu den geplanten Massnahmen auf eine allfällig nötige Alternativerfüllung hinweisen. Daraufhin wird die zuständige Fachabteilung des BAFU zusammen mit dem Kanton eine mögliche Alternativerfüllung identifizieren und konkretisieren; die Programmvereinbarung kann dann entsprechend angepasst werden.
News aus dem BAFU und aus den Kantonen
Im Magazin «umwelt» 1/14 ist ein Artikel zu den Programmvereinbarungen: «Neue Subventionspolitik bewährt sich» erschienen.