17. Newsletter Programmvereinbarungen im Umweltbereich Dezember 2016

Porträt Marc Chardonnens
Marc Chardonnens, Direktor BAFU

Editorial

Von Marc Chardonnens, Direktor des BAFU

Geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kantonen

Seit acht Jahren engagieren wir uns gemeinsam für die Umsetzung der programmorientierten Subventionspolitik im Umweltbereich. Wir tragen damit dazu bei, dass die Ziele der NFA im Umweltbereich erreicht werden:

  • Falsche Anreize der kostenorientierten Subventionen aufheben
  • Schweizweit harmonisierte Subvention pro Leistungseinheit erreichen
  • Effektivität und Effizienz des Mitteleinsatzes stärken
  • Strategische Steuerung des Bundes stärken
  • Operativer Handlungsspielraum der Kantone stärken und ebenso den Raum für kan-tonale Umsetzungsstrategien
  • Administrative Aufwände reduzieren
  • Partnerschaft von Bund und Kantonen stärken

In den letzten Jahren habe ich die programmorientierte Subventionspolitik aus Sicht der Kantone kennen gelernt und auch die Entwicklung dieses grundsätzlich neuen Subventionsansatzes und seiner Umsetzung während der ersten zwei Programmperioden mitverfolgt.

Vieles haben wir in diesen Jahren erreicht! Wir haben den grossen Schritt von der kostenorientierten zur ziel- und leistungsorientierten Subventionierung geschafft. In einem kontinuierlichen Optimierungsprozess gelang es uns zudem, Vereinfachungen der Abwicklung innerhalb des BAFU sowie an der Nahtstelle von Bund und Kanton zu entwickeln. Die Evaluation 2015 hat denn auch gezeigt, dass sich der neue Ansatz bewährt und dass niemand zur projekt- und kostenorientierten Subventionspolitik zurückkehren möchte. Gut so!

Ich freue mich, in den kommenden Jahren und in meiner neuen Funktion als Direktor des BAFU nun die Chance zu haben, die programmorientierte Subventionspolitik auch thematisch nochmals zu validieren. Die Erfahrungen der letzten Jahre werden uns dabei helfen. Ziel muss die Effektivität und Effizienz des Mitteleinsatzes sowie eine optimale Aufgabenteilung und Zusammenarbeit von Bund und Kanton zur gemeinsamen Erfüllung dieser Verbundaufgabe sein.

Bei der Weiterentwicklung der Programmvereinbarungen ist mir die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen ein besonderes Anliegen. Wir sind auf Ihr «Savoir» und «Savoir fai-re» angewiesen. Gleichzeitig können wir wichtige Erfahrungen zur Organisation und zur Abwicklung der programmorientierten Subventionspolitik austauschen. So können wir unsere Partnerschaft weiter stärken.

Ich freue mich darauf!


Auswertungen der zweiten Programmperiode

Franziska Furrer, Zentrale Koordinationsstelle Programmvereinbarungen, BAFU

Ende 2016 werden die Kantone die letzten Leistungen der zweiten Programmperiode erbracht haben. Damit ist die zweite Programmperiode inkl. Nachbesserungsjahr abgeschlossen. 2012 schloss der Bund im Rahmen der zweiten Programmperiode mit allen 26 Kantonen in verschiedenen Programmen Vereinbarungen zur Leistungserbringung im Umweltbereich ab - diese mit 58 Leistungsindikatoren. Insgesamt wurden 250 Vereinbarungen zwischen Bund und Kantonen vertraglich verabschiedet. Rund 957 Mio. Franken Bundesbeiträge wurden den Kantonen so für die Erbringung von Leistungen im Umweltbereich zugesichert. Davon entfielen rund 515 Mio. Franken auf die Programme Schutzwald, Schutzbauten Wald sowie Schutzbauten Wasser.

Anpassungen im Verlauf der zweiten Programmperiode

Im Laufe der vierjährigen Programmperiode hat sich, infolge von Anpassungen der Vereinbarungen und Rückzahlungen bei nicht erbrachten Leistungen, die Gesamtsumme um rund 8% verringert. Nachfolgende Grafik zeigt die ursprünglich vereinbarten Leistungen 2012 und die während der zweiten Programmperiode vereinbarten Änderungen oder Rückzahlungen nach Programmen. Die Grafik zeigt, dass insbesondere im Programm Schutzbauten Wasser eine umfangreiche Reduktion zu verzeichnen war - dies ist auch auf Unwägbarkeiten von Genehmigungsprozessen zurückzuführen.

Bundesbeiträge der zweiten Programmperiode 2012 - 2015
Bundesbeiträge der zweiten Programmperiode nach Programmen.

Erfüllungsgrad der zweiten Programmperiode

Das Controlling des BAFU zeigt, dass nach Ablauf der vierjährigen Programmperiode die Kantone rund 83% der 250 Vereinbarungen erfüllt oder sogar übererfüllt haben. Knapp 5% der Vereinbarungen wurden von den Kantonen knapp erfüllt. Rund 12% der Vereinbarungen wurden jedoch noch nicht in genügendem Masse erfüllt. Entsprechend müssen bei 17% der Vereinbarungen im laufenden Nachbesserungsjahr 2016 von den Kantonen noch Leistungen erbracht werden. Nachfolgende Grafik bildet alle Vereinbarungen nach Programm und Erfüllungsgrad (Stand Ende 2015) ab. 

Vereinbarungen nach Programm und Erfüllungsgrad (Stand Ende 2015)
Vereinbarungen nach Programm und Erfüllungsgrad (Stand Ende 2015). Leistungen von Vereinbarungen im Zielbereich und mit tiefer Erfüllung (rot hinterlegt) werden im Nachbesserungsjahr 2016 nachgeholt.

Das BAFU ist zuversichtlich, dass die Kantone ihre noch ausstehenden Leistungen bis Ende 2016 erbringen können und blickt auf eine erfolgreiche zweite Programmperiode zurück. Das BAFU möchte sich an dieser Stelle bei den Kantonen für ihren Einsatz und für die konstruktive Zusammenarbeit zur Erfüllung dieser Verbundaufgabe bedanken.


Die Programmvereinbarung «Schutzbauten gemäss WaG» als Instrument der Naturgefahrenprävention

Bernard Loup, Fachexperte, Sektion Rutschungen, Lawinen und Schutzwald, Abteilung Gefahrenprävention, BAFU

Naturgefahren wie Hochwasser, Murgänge, Lawinen, Steinschlag, Rutschungen oder Schlammlawinen sind Teil unserer Umwelt. Abhängig von den Umständen können solche Prozesse Menschenleben fordern, Schäden an Sachgütern und Infrastrukturen verursachen oder das Funktionieren des Gemeinwesens beeinträchtigen. Schätzungsweise 1,8 Millionen Menschen leben hierzulande in überschwemmungsgefährdeten Gebieten. Diese Gebiete beherbergen ausserdem Sachgüter im Wert von über 840 Milliarden Franken sowie rund 1,7 Millionen Arbeitsplätze.

Ein dynamisches System

Das System, in dem wir leben, verändert sich laufend. Die gesellschaftliche Entwicklung und das Bevölkerungswachstum gehen einher mit einer Zunahme des Schadenspotenzials (Personen und Sachgüter) und einer Verringerung des verfügbaren Raums (tendenzielle Zunahme der Exposition gegenüber gefährlichen Prozessen). Aufgrund des Klimawandels ist damit zu rechnen, dass die Gefahren durch natürliche Prozesse und die Häufigkeit von Extremereignissen zunehmen. Diese allgemeine Tendenz dürfte indessen regional und je nach Ort, Jahreszeit, Höhenlage und Prozess sehr unterschiedlich ausfallen. Die Gemeinwesen stehen damit vor der Herausforderung, ein Sicherheitsniveau zu gewährleisten, das von der Gesellschaft als adäquat beurteilt wird, beziehungsweise an Orten mit einem Schutzdefizit ein solches Sicherheitsniveau zu erreichen.

Präventionsstrategie

Als Antwort darauf haben Bund und Kantone in enger Zusammenarbeit eine Strategie auf der Grundlage des integralen Risikomanagements entwickelt. Diese sieht vor, dass der Schutz vor Naturgefahren durch eine optimale Kombination koordinierter Massnahmen gewährleistet wird, und umfasst einen Zyklus von Etappen, die auf die Bereitstellung von Grundlagendaten zu Gefahren und Risiken, auf die Vorsorge und auf die Prävention ausgerichtet sind.

Ein wichtiges Ziel des Waldgesetzes (WaG) ist der Schutz von Personen und erheblichen Sachwerten vor Lawinen, Rutschungen, Erosion und Steinschlag. Zur Umsetzung der oben genannten Strategie sieht das WaG unter anderem den Abschluss von Programmvereinbarungen für die Beschaffung von Grundlagendaten, die Erstellung von Schutzbauten, den Betrieb von Messsystemen und den Aufbau von Frühwarndiensten vor. Bei den Prozessen im Zusammenhang mit Fliessgewässern kommen dieselbe Strategie des integralen Risikomanagements sowie vergleichbare, im Wasserbaugesetz (WBG) verankerte Instrumente zum Einsatz.

Umsetzung: eine Aufgabe der kantonalen und lokalen Körperschaften

Prävention beginnt stets mit der Identifizierung der Gefährdungen und Risiken. Zu diesem Zweck erarbeiten die Kantone verschiedene Gefahrengrundlagen, namentlich Gefahrenkarten. Diese vorrangige Aufgabe wird vom Bund mit einem hohen Beitragssatz von 50 Prozent unterstützt. Für dieses Ziel sind in der Programmperiode 2016-2019 Bundesbeiträge von insgesamt 16 Millionen Franken eingeplant.

Wird die Exposition gegenüber Naturgefahren den Schutzzielen gegenübergestellt, so kann ein Schutzdefizit zum Vorschein kommen. Angesichts eines solchen Defizits erarbeitet eine Gemeinde, eine Infrastrukturbetreiberin oder eine andere Anspruchsgruppe ein Massnahmenkonzept. Ein solches Konzept umfasst eine breite Palette möglicher Massnahmen, zu denen auch Schutzbauten und Warnsysteme gehören. Eine Gemeinde kann beispielsweise Lawinenverbauungen oberhalb eines Wohnquartiers errichten, eine Bahnbetreiberin lässt Steinschlagnetze anbringen und ein automatisches kombiniertes Mess- und Warnsystem einrichten, während ein Tiefbauamt eine tiefgründige Rutschung mithilfe eines Entwässerungsstollens saniert. All diese Massnahmen werden im Rahmen des Grundangebots vom Bund mit einem Beitragssatz von 35 Prozent unterstützt. In der Programmperiode 2016-2019 stehen für dieses Ziel Bundesmittel im Umfang von 63 Millionen Franken zur Verfügung.

Projekte mit besonderem Aufwand oder solche, die in Bezug auf die Auswirkungen oder Bewilligungsverfahren speziell sind, können vom Bund ausserhalb der Programmvereinbarung unterstützt werden. Der Beitragssatz für solche Einzelprojekte liegt zwischen 35 und 45 Prozent. Im Zeitraum 2016-2019 stehen dafür beim Bund 82 Millionen Franken zur Verfügung.

Rückschlüsse

Die erste NFA-Periode 2008-2011 hatte in gewissem Sinne Versuchscharakter, denn sie läutete eine grundsätzliche Neuausrichtung der Subventionierungsregelung ein. Die in dieser ersten Periode gesammelten Erfahrungen und die gemeinsam mit den Kantonen gezogene Bilanz erlaubten es, das Programm zu optimieren. In der zweiten Programmperiode war denn auch eine deutliche Steigerung der Leistungsqualität zu verzeichnen, und auch die quantitativen Ziele wurden vermehrt erreicht.

Allgemein wird anerkannt, dass die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die gute Zusammenarbeit, die sich entwickelt hat, dank den Mechanismen der Programmvereinbarung «Schutzbauten gemäss WaG» einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Gefährdung in der Schweiz leisten.


Q&A

Roberto Bolgè, Sektion Walderhaltung und Waldpolitik, über die Anpassung der Waldgesetzgebung

Welches Ziel verfolgt die Revision des Waldgesetzes?

Klimawandel und Globalisierung erhöhen die Gefahren für den Schweizer Wald: Häufigere Extremereignisse wie Stürme, Rutschungen und Hitzeperioden, aber auch eingeschleppte Schädlinge bedrohen den Wald. Mit der Gesetzesrevision, die auf den 1.1.2017 in Kraft tritt, will der Bund den Schweizer Wald besser und nachhaltig vor diesen Gefahren schützen. Konkret bezwecken die Anpassungen von Waldgesetz und Waldverordnung eine erhöhte Anpassungsfähigkeit des Waldes an den Klimawandel, einen verstärkten Schutz gegen Schadorganismen sowie eine gesteigerte Leistungsfähigkeit bei der Waldbewirtschaftung.

Welche Auswirkungen hat das Inkrafttreten der Revision des Waldgesetzes auf die Programmvereinbarungen?

Die Programmvereinbarungen der laufenden Programmperiode zwischen Bund und Kantonen wurden im Hinblick auf das Inkrafttreten der Gesetzesrevision bereits frühzeitig ergänzt: Neu können auch forstliches Vermehrungsgut, Arbeitssicherheitskurse für WaldarbeiterInnen, praktische Ausbildungen von Waldfachleuten sowie Massnahmen gegen Schadorganismen ausserhalb des Schutzwaldes finanziell unterstützt werden.

Im Rahmen der Programmvereinbarung Waldbewirtschaftung wird ab 2017 die Förderung der Walderschliessung neu auch ausserhalb des Schutzwaldes möglich. Voraussetzung für entsprechende Nachverhandlungen mit den Kantonen ist, dass diese ein Gesamtkonzept vorlegen und die Leistungs- und Qualitätsindikatoren einhalten. 


News aus dem BAFU und aus den Kantonen

Der nächste Newsletter PV im Umweltbereich erscheint im Juli 2017. Anregungen dazu nimmt Franziska Furrer gerne entgegen:

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Letzte Änderung 06.12.2016

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