Die Programmvereinbarung «Pärke von nationaler Bedeutung» als Instrument für Landschaftsaufwertung und nachhaltige Regionalentwicklung
Simone Remund, Programmverantwortliche, Sektion Ländlicher Raum, Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften, BAFU
Die Pärke von nationaler Bedeutung sind Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung. Sie zeichnen sich aus durch schöne Landschaften, eine reiche Biodiversität und hochwertige Kulturgüter. Auf dieser Basis sind die Parkgemeinden zusammen mit der Bevölkerung und den Kantonen bestrebt, diese Werte zu erhalten und für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ihrer Regionen weiter zu steigern und nachhaltig zu nutzen. Der Bund fördert die Errichtung und den Betrieb der Schweizer Pärke seit dem 1. Dezember 2007.Ein dynamisches System
Ein Förderinstrument mit mehreren Elementen
Immer mehr Schweizer Gemeinden orientieren sich an den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung. Regionen, die ein besonders wertvolles Kapital an erhaltenswerten Landschaften, Schutzgebieten und Kulturdenkmälern aufweisen, gibt der Bund die Möglichkeit, Park von nationaler Bedeutung zu werden. Entscheidend ist, dass die Bevölkerung, die Gemeinden und die Kantone diese Entwicklung wollen, aktiv unterstützen und sich finanziell beteiligen. Denn der Bund unterstützt Pärke erst, wenn sie die Anforderungen an die Natur- und Landschaftswerte erfüllen, die demokratische Legitimation gegeben ist, die Ziele des Parks in einer Charta festgelegt und der Park räumlich und finanziell langfristig gesichert ist.
Die Schweizer Pärke sind nicht nur für ihre Bevölkerung ökologischen, ökonomischen und sozialen Nutzen. Auch die Besucherinnen und Besucher, die Kantone und der Bund profitieren von den Leistungen, welche die Pärke erbringen. Charakteristische Landschaften tragen zum körperlichen und seelischen Wohlbefinden der Menschen und zur regionalen Wohlfahrt bei. Gleichzeitig leisten die Pärke einen Beitrag zur Strategie Biodiversität Schweiz und der Landschaftsstrategie des BAFU, indem sie die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten, deren natürliche Lebensräume und die nachhaltige Nutzung der Landschaft fördern.
Der Bund fördert neben dem Schweizerischen Nationalpark drei Kategorien von Pärken von nationaler Bedeutung. Jede dieser Kategorien ist auf das Potenzial der Region, auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und die Möglichkeiten einer nachhaltigen Nutzung ausgerichtet:
- Nationalpärke weisen eine grössere Kernzone auf, die der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt unberührte Lebensräume bietet und der freien Entwicklung der Natur dient. Eine Umgebungszone puffert störende Einflüsse ab. Diese dient ebenfalls der naturnahen Bewirtschaftung der Kulturlandschaft, der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen, der Erholung, der Umweltbildung sowie der wissenschaftlichen Forschung.
- Regionale Naturpärke sind besiedelte, ländliche Gebiete, die sich durch hohe Natur-, Landschafts- und Kulturwerte auszeichnen. Sie fördern die Qualität von Natur und Landschaft ebenso wie eine nachhaltige Entwicklung der regionalen Wirtschaft.
- Naturerlebnispärke sind Gebiete in der Nähe dicht besiedelter Räume, die in ihrer Kernzone der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt unberührte Lebensräume bieten. Die Kernzone ist durch eine Übergangszone vor negativen Einflüssen geschützt. Diese eröffnet vielfältige Bildungs-, Erlebnis- und Erholungsmöglichkeiten und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung.
Die drei Instrumente der Pärkepolitik
Sind die Voraussetzungen als Park erfüllt, fördert das BAFU die Pärke mittels Parklabel, Finanzhilfen und Produktelabel.
Mit der Verleihung des Parklabels anerkennt das BAFU den Park für zehn Jahre als Park von nationaler Bedeutung. Auf Gesuch hin und nach bestandener Evaluation durch das BAFU wird die Anerkennung für eine weitere 10-Jahresperiode verlängert.
Die Finanzhilfen unterstützen die Kantone darin, die Leistungen zu erfüllen, welche sie mit dem Bund in der Programmvereinbarung festgelegt haben.
Mit dem Produktelabel darf die Parkträgerschaft nach vorgängiger unabhängiger Zertifizierung Waren und Dienstleistungen von Anbietern auszeichnen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Parks leisten.
Umsetzung und Steuerung
Die gesetzlichen Grundlagen, das heisst, das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und die Pärkeverordnung (PäV), legitimieren das BAFU, Finanzhilfen zur Förderung der Pärke nach Qualität und Umfang der angebotenen Leistung zu bemessen. Mit der fortschreitenden Konsolidierung der Pärke in ihren Regionen konnten diese ihre Leistungen sowohl hinsichtlich Umfang wie Qualität in den letzten Jahren stetig verbessern. Um diesem dynamischen System Rechnung zu tragen, wurde ein Bemessungssystem entwickelt, welches die jeweils besten Leistungen mit der höchsten Summe an Finanzhilfen fördert. Die Bemessung erfolgt über ein Punktesystem, mittels welchem die angebotenen Leistungen innerhalb der einzelnen Programmziele bewertet werden. Dieses System bietet starke Anreize für die kontinuierliche Verbesserung der Leistungen und gleichzeitig hat der Bund ein hohes Mass an Steuerungsmöglichkeiten. Dies erfolgt z.B. über eine höhere Gewichtung von Leistungen zu Gunsten national prioritärer Zielsetzungen. Gleichzeitig ist mit diesem System gewährleistet, dass die verfügbaren Mittel unabhängig von der Anzahl Gesuchsteller und dem Umfang der Leistungen vollständig ausgeschöpft werden können. Der Bundesbeitrag beträgt maximal 50% des Budgets der Pärke, eine Ausnahme bilden Nationalpärke, hier beteiligt sich der Bund in der laufenden Programmperiode 2016–2019 mit maximal 60%.
Eine Spezifität des Programms ist die tripartite Zusammenarbeit zwischen dem BAFU, den für die Pärke zuständigen kantonalen Fachstellen und den Parkträgerschaften. Letztere erarbeiten die Gesuchsunterlagen mit der umsetzungsreifen Planung für jeweils vier Jahre. Die Kantone treten gegenüber dem BAFU als Gesuchsteller auf; die Verhandlungen über die Programmvereinbarung wird tripartit geführt. Da die einzelnen Pärke sehr unterschiedliche Ausgangslagen haben und dadurch bedingt spezifische Leistungspakete ausarbeiten, wird pro Park eine Programmvereinbarung abgeschlossen. Bei Pärken, deren Gebiet sich über mehrere Kantone erstreckt, übernimmt ein Kanton die Federführung und ist damit auch Vertragspartner des BAFU in der Programmvereinbarung.
Rück- und Ausblick
Seit der Inkraftsetzung der gesetzlichen Grundlagen haben bisher 15 Pärke ihren Betrieb aufgenommen (ein Naturerlebnispark, 14 regionale Naturpärke). Drei weitere befinden sich in Errichtung (je ein Naturerlebnispark, regionaler Naturpark und Nationalpark). Die Umsetzung der Pärkepolitik wurde von Anbeginn auf den nationalen Finanzausgleich (NFA) ausgerichtet und mit dem oben dargelegten System entsprechend konzipiert. Die erste Programmperiode 2008–2011 hatte Pilotcharakter. Seither wurde dieses System gemeinsam mit den Kantonen und den Parkträgerschaften für jede Programmperiode weiterentwickelt und von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2015 ohne Auflagen gewürdigt. Die Pärke von nationaler Bedeutung geniessen eine hohe Akzeptanz und Wertschätzung sowohl in ihren Regionen wie auch auf nationaler Ebene. Dies zeigt sich nicht zuletzt am 2014 vom eidgenössischen Parlament gefällten Entscheid, die Bundesmittel zur Förderung der Pärke von 10 auf 20 Mio CHF zu erhöhen. Dank der hohen Flexibilität des Bemessungssystems konnten die damit verbundenen gesetzlichen Aufträge problemlos umgesetzt werden.