Programmvereinbarungen im Umweltbereich: Verordnungen nachgeführt

Bern, 28.01.2015 - In mehrjährigen Programmvereinbarungen legen Bund und Kantone fest, welche Leistungen im Umweltbereich erbracht werden sollen und welche Subventionen der Bund dafür zur Verfügung stellt. Diese Vereinbarungen haben sich grundsätzlich bewährt. Aufgrund der Erfahrungen aus den ersten beiden Programmperioden werden nun verschiedene Regelungen im Umweltbereich harmonisiert, Begriffe und Instrumente präzisiert sowie Subventionskriterien angepasst.

Für die dritte Programmperiode 2016 bis 2019 hat der Bundesrat am 28. Januar 2015 Detailänderungen in der Wasserbauverordnung, der Waldverordnung und der Gewässerschutzverordnung vorgenommen. Die Änderungen treten auf die neue Programmperiode per 1. Januar 2016 in Kraft.

Gleichzeitig wurden die Waldverordnung, die Verordnung über den Natur- und Heimatschutz und die Jagdverordnung im Sinne der besseren Koordination von Umweltschutz und Raumplanung ergänzt. Schliesslich wurde die Verordnung über die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit punktuell angepasst. Diese Änderungen treten am 1. März 2015 in Kraft.


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