Naturgefahren: Bundesrat will rechtliche Anpassungen für mehr Sicherheit

Bern, 16.06.2017 - Im Zuge des Klimawandels dürften Naturgefahren wie Hochwasser, Felsstürze und Lawinen zunehmen. Die Sicherheit der Bevölkerung wird in Zukunft daher wichtiger. Um die beschränkten Ressourcen für den Schutz vor Naturgefahren wirtschaftlicher und effizienter einzusetzen, schlägt der Bundesrat eine Reihe rechtlicher Anpassungen vor. Er hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2017 dazu eine Aussprache geführt. Bis Ende 2019 wird eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet.

Das Alpenland Schweiz ist Naturgefahren wie Hochwasser, Rutschungen, Felsstürze oder Lawinen besonders ausgesetzt. Bevölkerung und Wirtschaft brauchen Schutz vor diesen Gefahren. Mit zunehmender Besiedlung und dem fortschreitenden Klimawandel dürfte der Schutzbedarf in Zukunft noch steigen. Ein zukunftsorientierter Umgang mit Naturgefahren muss gesamtheitlich und risikobasiert sein. Er soll nicht nur Gefahren an sich berücksichtigen, sondern auch Risiken, die sich erst durch die Art der Nutzung ergeben. Das bestehende Wasserbaugesetz von 1991 bildet diesen integralen Ansatz - der in der Praxis bereits umgesetzt wird - noch nicht genügend ab. Deshalb sollen dieses und weitere relevante Gesetze und Verordnungen gezielt angepasst werden. Der Bundesrat hat dazu eine Aussprache geführt.

Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit

Die rechtlichen Anpassungen zielen darauf ab, Risiken drohender Naturgefahren systematisch zu erkennen und zu reduzieren. Aufgrund der festgestellten Risiken kann beispielsweise entschieden werden, wo wieviel Geld in Schutzmassnahmen investiert wird. Mit den gleichen Ressourcen wie bis anhin soll dadurch die Sicherheit für den Lebens- und Wirtschaftsraum Schweiz noch besser gewährleistet werden und auch langfristig erhalten bleiben. Ausgaben der öffentlichen Hand und privater Akteure und Akteurinnen sollen nachhaltiger und effizienter wirken. Die rechtlichen Anpassungen sind deshalb nicht nur für den effektiven Schutz der Bevölkerung wichtig, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Dank den Rechtsanpassungen wird zudem eine Basis für den Umgang mit     

künftigen Herausforderungen entstehen, etwa die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, der grössere Naturereignisse erwarten lässt. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, bis Ende 2019 eine Vernehmlassungsvorlage zu den vorgeschlagenen Rechtsanpassungen zu erarbeiten.


Adresse für Rückfragen

Josef Eberli, Abteilungsleiter Gefahrenprävention BAFU, Tel: +41 58 460 56 03
Carolin Schärpf, wissenschaftliche Mitarbeitern BAFU, Tel: +41 58 465 60 99



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/recht/mitteilungen.msg-id-67080.html