Das Schweizer Umweltstrafrecht umfasst die Bereiche Abfälle, Stoffe und Organismen, Gewässerschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Handel mit geschützten Arten, Wald, Jagd, Fischerei und Umweltabgaben.
Neben den Tatbeständen mit grenzüberschreitendem Bezug sehen die Umweltgesetze eine Reihe von Strafbestimmungen vor, die in erster Linie der Durchsetzung des nationalen Umweltrechts dienen (Stoffe und Abfälle, Gewässerschutz, Jagd und Fischerei, etc.). Werden diese Bestimmungen konsequent eingesetzt, so kann ihre präventive Wirkung den Vollzug des Umweltrechts unterstützen. Eine ungenügende Verfolgung von Umweltstraftaten hingegen schwächt die Effektivität des Umweltrechts.
Koordinationsgruppe Umweltkriminalität
National und international können Umweltdelikte nur effektiv bekämpft werden, wenn alle betroffenen Stellen eng und aufeinander abgestimmt zusammenarbeiten. Um dies sicherzustellen, hat der Bundesrat am 7. November 2018 die Schaffung einer Koordinationsgruppe gegen Umweltkriminalität beschlossen. Darin sind alle mit dem Thema befassten Stellen auf Bundesebene sowie Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Polizeikorps, Staatsanwaltschaften und Umweltämter vertreten.
Das neue ständige Koordinationsorgan dient dem Erfahrungs- und Wissensaustausch und der Vernetzung der relevanten Akteure. Zudem befasst sich die Koordinationsgruppe mit der Weiterentwicklung des Umweltstrafrechts und der Verbesserung der Strafverfolgung im Umweltbereich. Weiter soll sie im Rahmen der Vorgaben des Strafprozess- und Datenschutzrechts eine Plattform zur Koordination der Zusammenarbeit bei konkreten Fällen bieten.
Die Federführung der Koordinationsgruppe Umweltkriminalität haben das Bundesamt für Umwelt BAFU und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV gemeinsam inne.
Umweltkriminalität ist ein Milliardengeschäft. Nach aktuellen Schätzungen ist dieser Bereich weltweit mit jährlich 110-281 Milliarden US-Dollar zu bewerten. Trotz der riesigen Profite, die durch Umweltstraftaten erzielt werden, werden Umweltkriminelle nur selten von den Behörden belangt. Wenn Strafen verhängt werden, so sind diese eher gering. Dies macht Umweltkriminalität zu einem profitablen Geschäft mit geringem Risiko. Sie hat sich deshalb zu einem Haupttätigkeitsfeld des organisierten Verbrechens entwickelt und ist heute neben Drogenhandel, Produktpiraterie und Menschenhandel unter den vier grössten Kriminalitätsbereichen der Welt. Umweltkriminalität steht zudem oft in engem Zusammenhang mit anderen Tätigkeitsfeldern des organisierten Verbrechens, wie z.B. Korruption und Geldwäscherei.
Umweltkriminalität wird vielfach zu Unrecht als Problem ärmerer Länder mit schwachem Umweltschutz und institutionellen Problemen bei der Durchsetzung des Umweltrechts wahrgenommen. Für reichere Länder ist sie gleichermassen ein Thema. Auch Europa und damit die Schweiz sind betroffen, beispielsweise vom illegalen Handel mit Abfällen oder Umweltressourcen (z.B. geschützte Tier- und Pflanzenarten). Entsprechend definiert die EU Umweltkriminalität seit 2013 als eine der Bedrohungen für ihre Mitgliedstaaten, die von der schweren und organisierten Kriminalität ausgehen.
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Gutachten Umweltstrafrecht (PDF, 13 MB, 07.07.2017)Rechtsgutachten von Prof. Dr. Marianne Johanna Hilf und Prof. Dr. Hans Vest, Universität Bern, im Auftrag des BAFU
Letzte Änderung 13.05.2020