Beurteilung des Risikos

Risiken werden nach einem bestimmten Verfahren ermittelt. Beurteilt werden Wahrscheinlichkeit und Ausmass verschiedener Szenarien.

Risiken, die durch den Transport von Gefahrengütern wie Chlor entstehen können, werden nach den Richtlinien von 2001 des BAFU zur Störfallverordnung beurteilt (Beurteilungskriterien II). Um das Risiko eines Streckenabschnittes bei Chlortransporten festzustellen, werden für alle möglichen Störfallszenarien die Wahrscheinlichkeiten und das Ausmass abgeschätzt. Abgebildet wird das Resultat - auf eine Streckenlänge von 100 m normiert - in einem Wahrscheinlichkeits-Ausmass-Diagramm (rote Treppenlinie), wobei das Ausmass mit einem Schadenindikator dargestellt wird. Für das Risiko der Chlortransporte ist es die Anzahl Todesopfer, die es bei einem Störfall geben könnte.

Liegt das Risiko im grünen, akzeptablen Bereich, so gilt es als tragbar. Liegt das Risiko im Übergangsbereich, so wägt die Vollzugsbehörde, hier das Bundesamt für Verkehr BAV, die privaten und öffentlichen Interessen ab. Überwiegen die privaten und öffentlichen Interessen am Verkehrsweg bzw. an den entsprechenden Transporten, so ist das Risiko tragbar. Überwiegen hingegen die Schutzbedürfnisse der Bevölkerung oder der Umwelt, ist das Risiko nicht tragbar. Liegt die Risikolinie auch nur teilweise im nicht akzeptablen Bereich, so ist das Risiko untragbar. Die Behörde verlangt zusätzliche Massnahmen, die auch sehr einschneidend sein können, und legt fest, wie weit das Risiko zu senken ist.

Im letzten Bericht über die Risiken für die Bevölkerung beim Transport gefährlicher Güter auf der Bahn (Screening Personenrisiken 2014) hat das BAV ausgewiesen, dass auf der Genferseelinie die Risiken der Streckenabschnitte durch besiedelte Gebiete in der unteren Hälfte und in den Abschnitten durch die Agglomerationen Genf und Lausanne in der oberen Hälfte des Übergangsbereichs liegen.

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Letzte Änderung 19.09.2016

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