Der Auftrag des BAFU
Grundlage für das BAFU im Zusammenhang mit Störfällen ist die Störfallverordnung StFV. Sie definiert das Verfahren zur Ausscheidung derjenigen Betrieben, Verkehrswegen und Rohrleitungsanlagen (Anlagen), von welchen eine Gefährdung für Bevölkerung und Umwelt ausgehen kann, d.h. bei einem Störfall eine schwere Schädigung möglich ist. Eine solche Gefährdung ist gegeben, wenn Chlor in einem Behälter mit rund 60 t auf einer Eisenbahnanlage transportiert wird.
Für diese Anlagen sind Risikoermittlungen zu erstellen, welche die Häufigkeiten aller möglichen Schadensausmasse ausweisen. Dies ermöglicht eine sachliche und vergleichbare Beurteilung aller Anlagen anhand der Beurteilungskriterien zur Störfallverordnung. Während das BAFU als Aufsichtsbehörde fungiert, sind die Kantone (bei Betrieben) sowie die Bundesämter für Verkehr BAV (bei Eisenbahnanlagen), für Strassen ASTRA (bei Nationalstrassen) und für Energie BFE (bei Rohrleitungsanlagen) für den Vollzug der StFV zuständig.