Zusätzliche Informationen zum Notifizierungsverfahren für die Einfuhr von Abfällen

Zu beachten ist gegebenenfalls die unterschiedliche Klassierung der Abfälle im Ausfuhr- und Einfuhrstaat:


1. Gefährliche Eigenschaften nach dem Basler Übereinkommen und nach der Richtlinie 2008/98/EG


2. Unternehmen mit Vorabzustimmung 

OECD: Competent Authorities & Pre-consented Recovery Facilities - Switzerland and Liechtenstein (PDF, 167 kB, 30.01.2024)Liste der Unternehmen der Schweiz und des Fürstentum Liechtensteins mit Vorabzustimmung gemäss. OECD-Ratsbeschluss Kap. II D Ziff. 2 Fall 2.


3. Mustervertrag

Der Mustervertrag kann verwendet werden für Importe aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind oder für Importe von Abfällen, die nur in der Schweiz notifzierungspflichtig sind.

 

Weiterführende Informationen

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Letzte Änderung 30.01.2024

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