Die umweltverträgliche Entsorgung von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen erfordert aufgrund ihrer Zusammensetzung und Eigenschaften besondere technische und organisatorische Massnahmen. Die Massnahmen umfassen die Identifikation der Abfälle, die nachvollziehbare Übergabe, die Entsorgungsbewilligung und Meldepflichten für Entsorgungsunternehmen sowie Anforderungen an die umweltverträgliche Behandlung.