Pflichten der Entsorgungsunternehmen bei der Entgegennahme von Abfällen

Entsorgungsunternehmen, die Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle entgegennehmen, benötigen eine Entsorgungsbewilligung der kantonalen Behörde (Art. 8 VeVA). Das Entsorgungsunternehmen muss nachweisen, dass es in der Lage ist, die Abfälle umweltverträglich zu entsorgen (Art. 9 VeVA).

Bei der Entgegennahme von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen sind folgende Vorschriften zu beachten:

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Letzte Änderung 01.10.2019

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