Meldung von anderen kontrollpflichtigen Abfällen ohne Begleitscheinpflicht

Die Daten, über die entgegengenommen sowie über die weitergeleiteten anderen kontrollpflichtigen Abfälle werden im Portal eGovernment UVEK unter «Abfall und Rohstoffe» > «Abfallmeldungen» erfasst. Die Erfassung der Daten kann auch an ein hinterlegtes Inspektorat delegiert werden. Nach dem Abschluss des Betriebsjahres werden die Daten durch die zuständige kantonale Fachstelle geprüft.

Die Daten werden wie folgt aufgeschlüsselt:

Entgegennahme

  1. Abfallcode nach Anhang 1 der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen
  2. Menge in Tonnen. Werden die Abfälle nicht verwogen, so können auch Umrechnungen von Stückzahlen oder Volumen verwendet werden. Beispiele: Durchschnittsgewichte für Geräte oder Altfahrzeuge aus den Kennzahlen von Branchenorganisationen; Studie des BAFU für die durchschnittliche Schüttdichte von mineralischen Abfällen: 1.5t/m3

Weiterleitung

  1. Abfallcode nach Anhang 1 der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen
  2. Menge in Tonnen
  3. Die Betriebsnummer der Entsorgungsunternehmen kann im eGovernment Portal UVEK unter «Abfall und Rohstoffe» > «Organisation und Standort suchen | eGovernment UVEK» eingesehen werden.

Weiterführende Informationen

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Letzte Änderung 07.03.2023

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