Aufbereitung und Entsorgung von Altkabel

Kabel können problematische Schadstoffe enthalten. Sie werden von spezialisierten Unternehmen mit einer Entsorgungsbewilligung in Isolationsmaterial und metallische Abfälle aufgetrennt. Es soll verhindert werden, dass Kabel über den Metallhandel in Schwellenländer gelangen, wo sie im Freien mit Risiko für Gesundheit und Umwelt verbrannt werden.

Kabel bestehen aus einem Leiter (z.B. Kupfer oder Aluminium) und einer Isolation. Als Isolationsmaterial wird hauptsächlich Kunststoff auf PVC-Basis eingesetzt. Die problematischen Schadstoffe befinden sich bei allen Kabeln primär als Additive in diesem Isolationsmaterial. Bei älteren Kabeln können beispielsweise Bleiverbindungen in relativ hohen Gehalten vorkommen. In früheren Jahren wurden zudem hohe PCB-Gehalte festgestellt. Andere relevante Schadstoffe sind Flammschutzmittel mit antimon- oder bromhaltigen Verbindungen sowie Cadmiumverbindungen. Kabel neuerer Generation weisen in der Regel keine problematischen Gehalte an Schadstoffen in Additiven mehr auf.

Bei den bituminösen und öligen Erdkabeln sind neben den Schwermetallen vor allem organische Schadstoffe ausschlaggebend. Relevant sind Öle, aromatische Kohlenwasserstoffe, bituminöse Beschichtungen - und in älteren Kabeln - auch Inhaltsstoffe mit Teer sowie PCB. Erdkabel können ausserdem mit Blei ummantelt sein.

Es darf kein Kunststoff-Isolationsmaterial mit gefährlichen Schadstoffen als Rohmaterial zur Herstellung von Kunststoffprodukten verwendet werden.

Die Entsorgung von Kabeln ist umweltverträglich wenn:

  • Kupfer- und Aluminiumkabel getrennt behandelt werden
  • das Material der Leiter (Kupfer oder Aluminium) und das Material aus der metallischen Ummantelung (z.B. Blei, Eisen) verwertet wird
  • das Kunststoffisolationsmaterial (PVC, PE, etc.) mechanisch oder manuell abgetrennt wird
  • saubere oder sortenreine Kunststoffe stofflich verwertet werden, sofern sie den Anforderungen nach Anh. 1.1, 1.9 und 2.9 und der ChemRRV entsprechen (PCB-Gehalt < 50 mg/kg, Cadmium-Gehalt < 100 mg/kg, Gehalt an Flammschutzmittel Penta- und OctaBDE < 0.1 %)
  • nicht verwertbare, schadstoffhaltige (z.B. PCB-haltige) Kunststoffe in einer geeigneten Anlage verbrannt werden

Weitere Informationen zu den zutreffenden Abfallcodes und den Codes der Entsorgungsverfahren:

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Letzte Änderung 01.10.2019

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