Abfall: Internationales

Die Schweiz setzt sich für ein umfassendes, kohärentes, effektives und effizientes internationales Abfallregime ein sowie für eine bessere Zusammenarbeit mit dem Privatsektor. Bestehende Lücken sind zu schliessen.


1. Basler-Konvention

Übereinkommen zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. Ziel des Basler Abkommens ist es ein weltweit umweltgerechtes Abfallmanagement und die Kontrolle der grenzüberschreitenden Transporte gefährlicher Abfälle sicher zu stellen.


2. Public Private Partnerships: Partnerschaft für ein nachhaltiges Management von elektronischen Altgeräten und Elektronikschrott

 Die von der Schweiz im Rahmen der Basler Konvention initiierte „Mobile Phone Partnership Initiative" hat zum Ziel, den nachhaltigen Umgang von nicht mehr gebrauchten Mobiltelefonen zu fördern. In enger Zusammenarbeit vieler Staaten, den Mobiltelefon- Herstellern, Netzwerkbetreibern, Recyclern und NGOs wurden freiwillige Richtlinien für den nachhaltigen Umgang erarbeitet.

Basierend auf den Erfahrungen aus der Mobiltelefon-Partnerschaft hat die Schweiz eine weitere Partnerschaft lanciert, und zwar zum nachhaltigen Umgang mit ausgedienten Computer und Zubehör. Zu den verschieden Stufen des Umgangs und Recyclings wurden spezifische Richtlinien erarbeitet.

3. Amendment proposal Ghana Schweiz « Globale Exportkontrolle für Elektronikschrott»

In Zukunft sollen Exporte von sämtlichem Elektronikschrott international kontrollpflichtig werden. Die Schweiz und Ghana haben einen entsprechenden Vorschlag für eine Änderung der Basler Konvention eingereicht.

Die Menge an Elektroschrott (E-Waste) nimmt laufend zu und ist international mit einer jährlichen Zunahme von 3 bis 5 Prozent einer der am schnellsten wachsenden Abfallströme. So entstanden im Jahr 2019 weltweit mehr als 50 Millionen Tonnen Elektronikschrott, für das Jahr 2030 sind rund 75 Millionen Tonnen vorausgesagt.

Global werden nur knapp 20% des gesammelten Elektronikschrotts umweltgerecht rezykliert. Die Entsorgung von mehr als 80% des Elektronikschrotts ist nicht dokumentiert und es ist unklar wie und wo die Entsorgung stattfindet.

Diese Problematik wird zusätzlich verschärft, indem grosse Mengen Elektronikschrott vorwiegend aus Industriestaaten in Länder – hauptsächlich in Afrika und Asien – exportiert werden, wo diese Abfälle oft nicht umweltgerecht verwertet werden können. Dabei wird die Umwelt - Wasser, Boden und Luft - stark belastet und die Gesundheit der ansässigen Bevölkerung und Arbeitenden gefährdet.

Die vorgeschlagene Änderung der Basler Konvention soll die bestehenden Regeln zur Kontrolle ausweiten, so dass künftig weltweit die Exporte aller Elektronikabfälle kontrollpflichtig werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Elektronikschrott nur noch in geeignete Anlagen gelangt und dort nach dem Stand der Technik verwertet wird. Länder, in welche grosse Mengen von Elektronikschrott exportiert werden, ohne dafür die notwendige Recycling-Infrastruktur zu haben, werden künftig besser geschützt.

Der Änderungsvorschlag soll an der nächste Vertragsparteienkonferenz der Basler Konvention im Juni 2022 angenommen werden. Bereits heute unterstützen mehrere Länder aus allen Regionen den Vorschlag.

Die vorgeschlagene Änderung entspricht den Regelungen, die schon in der Schweiz gelten. Zusätzlich verbietet die Schweiz heute bereits Exporte von Elektronikschrott in Staaten, die nicht der OECD oder der EU angehören. Die Schweiz exportiert damit keinen Elektronikschrott nach Afrika oder Asien.

Bei der Entsorgung und Verwertung der rund 120'000 Tonnen jährlich gesammelten Elektronikschrotts ist die Schweiz weitgehend autonom. Nur wenige Elektronikabfälle (insbesondere hochwertige Leiterplatten) werden zur Rückgewinnung von Edelmetallen in spezialisierte Anlagen hauptsächlich in Belgien, Deutschland und Schweden exportiert.

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Letzte Änderung 29.05.2018

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