Medizinische Abfälle

Medizinische Abfälle stellen besondere Anforderungen an Sammlung, Zwischenlagerung, Transport und Behandlung. Das Ziel ist, Umwelt, öffentliche Gesundheit und Arbeitssicherheit nicht zu gefährden. Gefährliche Abfälle gehören deshalb in die Separatsammlung.

Medizinische Abfälle unterschiedlicher Zusammensetzung fallen in Spitälern, Arztpraxen, Laboratorien sowie bei der Behandlung von Haus- und Nutztieren an. Ein grosser Teil dieser Abfälle ist ungefährlich und kann gemeinsam mit dem Siedlungsabfall entsorgt werden. Besonderes Augenmerk hingegen muss denjenigen medizinischen Abfällen geschenkt werden, die als Sonderabfälle gelten.

Ökologische Beurteilung

Medizinische Abfälle weisen sehr unterschiedliche Eigenschaften auf. Folgende drei wichtige Gefahrenkategorien lassen sich unterscheiden:

  • Verletzungsgefahr durch scharfe oder spitze Gegenstände wie Skalpelle oder Spritzen
  • Kontaminationsgefahr durch Abfälle mit Blut, Sekreten oder Exkreten
  • Umwelt- und Gesundheitsgefährdung durch infektiöse Abfälle oder Wirkstoffe in Altmedikamenten.

Medizinische Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften gelten als Sonderabfälle und gehören in die Separatsammlung.

Separate Sammlung

Medizinische Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften dürfen nur an speziell eingerichtete Sammelstellen oder an Entsorgungsunternehmen mit Bewilligung übergeben werden. Dies garantiert, dass die Abfälle unter kontrollierten Bedingungen in einer dazu geeigneten Anlage entsorgt werden. Die kontrollierte Entsorgung verhindert, dass die Abfälle das Personal von Abfuhrunternehmen gefährden oder in die Umwelt gelangen können. Auch besteht so keine Gefahr, dass Kinder oder Tiere mit dem Material in Berührung kommen, z. B. im Fall aufgerissener Kehrichtsäcke am Strassenrand.

Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente aus Haushalten können in Apotheken oder Sammelstellen abgegeben werden.

Gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) müssen Einrichtungen des Gesundheitswesens (Spitäler, Arztpraxen, Apotheken) sowie Sammelstellen die Übergabe von Sonderabfällen mit Begleitscheinen dokumentieren und belegen.

Abfälle, von denen keine Gefahr ausgeht, können mit dem Siedlungsabfall entsorgt werden. Dazu gehören beispielsweise Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegbekleidung oder Windeln.

Tierkadaver aus der medizinischen Behandlung, die nicht mit pathogenen Organismen infiziert sind, können bei regionalen Tierkadaversammelstellen abgegeben werden.

Entsorgung/Recycling

Medizinische Sonderabfälle werden unter kontrollierten Bedingungen verbrannt. Dazu kommen Anlagen für die Verbrennung von Siedlungsabfällen oder Sonderabfällen oder Krematorien in Frage. Krematorien eignen sich vor allem für die Verbrennung von Körperteilen wie Plazenten oder Amputaten. Um die Infektionsgefahr zu verringern, müssen bestimmte medizinische Sonderabfälle zum Teil vorgängig sterilisiert, desinfiziert oder inaktiviert werden.

Finanzierung

Die Entsorgung wird nach dem Verursacherprinzip finanziert. Privatpersonen können alte Medikamente aus Haushalten in der Regel gratis in Apotheken oder Sammelstellen abgeben.

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Letzte Änderung 05.07.2019

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